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(Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung?

Krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmer*innen und zwangsweise Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand von Beamt*innen nehmen zu. Betriebs- und Personalräte sind bereits im Vorfeld von Kündigungen oder Einleitungen von Zurruhesetzungsverfahren gefordert, denn die betroffenen Beschäftigten benötigen Unterstützung. Für die Interessenvertretung ist es wichtig, genau darauf zu achten, eine Zustimmungsverweigerung richtig zu begründen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
  • Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
  • Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
  • Beteiligung aller im Betrieb/in der Dienststelle vertretenen Interessenvertretungen
  • Verfahren beim Integrationsamt
  • Voraussetzungen des Zurruhesetzungsverfahrens
  • Rechte und Möglichkeiten des Betriebs-/Personalrats im Beteiligungsverfahren
  • Die „richtige“ Zustimmungsverweigerung und das Verfahren bei Nichteinigung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Bewertung

    (26 Bewertungen)
    94,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)? (Kurzeinführung und Überblick über die Regelungen nach § 167 Abs. 2 SGB IX)
Beteiligung aller im Betrieb/in der Dienststelle vertretenen Interessenvertretungen:

  • Beteiligungsrechte zum Schutz vor Arbeitsplatzverlust aufgrund von Krankheit
  • Rechte und Möglichkeiten des Betriebs-/Personalrats im Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei Kündigungen - Möglichkeiten der rechtswirksamen Zustimmungsverweigerung
  • Beteiligungsrechte der SBV nach SGB IX

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten Menschen bei Eintreten personenbedingter Schwierigkeiten (§ 167 Abs. 1 SGB IX)
Verfahren beim Integrationsamt bei Kündigung von schwerbehinderten Menschen
Voraussetzungen des Zurruhesetzungsverfahrens bei Dienstunfähigkeit von Beamtinnen/Beamten (Überblick)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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