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Wahl der Schwerbehindertenvertretung: Damit alles stimmt!

Schulung für Wahlvorstände und Wahlleiter*innen (förmliches und vereinfachtes Verfahren)

Die turnusgemäße Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) steht an. In Betrieben ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen bzw. bei räumlich weit auseinander liegenden Betriebsteilen bereitet ein Wahlvorstand die Wahl vor und führt sie durch (förmliches Verfahren).

In Betrieben mit weniger als 50 schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten ist die SBV nach dem vereinfachten Verfahren auf einer Wahlversammlung zu wählen. Zu dieser lädt die SBV ein (falls noch keine besteht, laden drei Wahlberechtigte, der Betriebs- bzw. Personalrat oder das Integrationsamt ein). Die Wahlversammlung wählt eine Person als Wahlleiter*in.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Von deren genauer Einhaltung hängt das Gelingen der Wahl ab. In diesem Seminar können Sie sich auf Ihre Aufgaben rund um die Wahl vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch IX und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den Vorschriften des SGB IX und der Wahlordnung sowie den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu den Wahlvorschriften erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.

  • Zielgruppe

    Wahlvorstandsmitglieder, Wahlleiter*innen
  • Freistellung

    § 179 Abs. 4 SGB IX i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG bzw. § 25 Abs. 2 BPersVG, analog LPersVG
  • Bewertung

    (512 Bewertungen)
    97,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren: In welchen Betrieben wird wie gewählt?
Übersicht über die Aufgaben und Tätigkeit des Wahlvorstands bei der Durchführung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
Einsetzung des Wahlvorstands, Arbeitsgrundlagen, Kosten der Wahl, Mitwirkung der Gewerkschaften
Grundbegriffe und Grundsätze der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
Aktives und passives Wahlrecht, Sonderfälle (Beurlaubung, Abordnung, Zuweisung, Versetzung), Aufstellung des Wählerverzeichnisses
Inhalt und Erlass des Wahlausschreibens
Übersicht über die unterschiedlichen Wahlverfahren (normales und vereinfachtes Wahlverfahren)
Prüfung der Wahlvorschläge, Ungültigkeit von Wahlvorschlägen, Rücknahme und Korrektur von Wahlvorschlägen
Besonderheiten und Ablauf der Briefwahl
Ermittlung der Wahlergebnisse bei den einzelnen Wahlverfahren
Schutz des Wahlverfahrens, der Wahlbewerber*innen sowie des Wahlvorstands
Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
 

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