TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen und Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von Stellenbeschreibungen überprüfen und deren Auswirkungen auf die konkrete Tätigkeit und den Arbeitsumfang ('schleichende' Zunahme von zu erledigenden Aufgaben) kennen. TVöD, TV-L und TV-V regeln den Themenkomplex der Stellenbewertung auf gleiche Weise.
Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von Stellenbeschreibungen kennen.
Hinweis: Das Seminar ist auch geeignet für Mitglieder von gesetzlichen Interessenvertretungen aus dem Geltungsbereich des TV-Länder/TV-Hessen sowie des TV-Versorgungsbetriebe.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars ´Eingruppierungsrecht 1´ nach TVöD bzw. TV-L -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
99,4 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Darstellung der Methode und der Vorgehensweise zur Erstellung einer Stellenbeschreibung
Inhalte einer Stellenbeschreibung und Einfluss auf Eingruppierungsklagen
Übung zur Erstellung einer Stellenbeschreibung und zum Stellenplatzinterview
Arbeitsvertragliche Voraussetzungen, Zulässigkeit der Inhalte und arbeitsrechtliche Folgen einer Stellenbewertung
Praktische Übungen auf der Grundlage von Fällen aus der aktuellen Rechtsprechung
Folgen von betrieblichen Veränderungsprozessen und Arbeitsverdichtung auf die Stellenbewertung und die ermittelte Eingruppierung
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung (im Zusammenhang mit der Stellenbewertung/Stellenbeschreibung und damit verbundenen Aspekten, z.B. Arbeitsverdichtung, Hebung der Arbeitsleistung usw.)
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