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Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen

Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen

Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats.

Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen.

Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt.

Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat
  • Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb
  • Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen
  • Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte
  • Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen - wann und in welcher Form?

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Bewertung

    (57 Bewertungen)
    94,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen
Qualifizierungsanspruch aller Personalratsmitglieder (ggf. auch von Ersatzmitgliedern) in Bezug auf den Inhalt der Dienstvereinbarungen nach einer Neuwahl sowie bei arbeitsteiligem Vorgehen im Personalrat (auch bzgl. des Abschlusses von Dienstvereinbarungen)
Bekanntmachung der Dienstvereinbarungen in der Dienststelle:

  • Intranet, auslegen oder aushändigen?
  • Information der Beschäftigten über die Inhalte der Dienstvereinbarung nach dem Abschluss der Dienstvereinbarung und bei Neueinstellungen

Überwachen der Einhaltung einer Dienstvereinbarung - was tun bei Verstößen

  • durch den Arbeitgeber/die Dienststelle?
  • durch Führungskräfte?
  • durch andere Beschäftigte?

Kontinuierliches Überprüfen des Inhalts von Dienstvereinbarungen:

  • Passt der Inhalt noch zum aktuellen Recht?
  • Passt der Inhalt noch zur betrieblichen Situation?

Mögliche Arbeitstechniken der Kontrolle und Überprüfung:

  • Nachverhandlungspflichten
  • Mögliche Schritte zur Anpassung
  • Kündigung einer Dienstvereinbarung
  • Änderungsvereinbarung


Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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