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Betriebsverfassungsrecht in Tendenzbetrieben

Seminar für Betriebsräte der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein sogenannter Tendenzbetrieb. D.h. hier gelten andere, besondere Regeln: So haben Betriebsräte nur eingeschränkte Beteiligungsrechte, und auch ein Wirtschaftsausschuss kann nicht gebildet werden.

Was heißt dies nun konkret für die Arbeit des Betriebsrats? Im Seminar geht es um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Tendenzbetrieb. Es werden erforderliche Kenntnisse vermittelt, die speziell für die Betriebsratsarbeit bei der AWO wichtig sind.

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder der AWO
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Bewertung

    (17 Bewertungen)
    98,9 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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