TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach § 5 TV-V
Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags, insbesondere der Anlage 1, sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Begriffe sowie Definitionen zum Eingruppierungsrecht werden vorgestellt und erläutert und Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen um. Außerdem lernen Sie spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und Ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-V.
Weitere Inhalte des Seminars sind die Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Umgruppierung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsgrundlagen für eine gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-V
- Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: § 5 TV-V Anlage 1
- Akteur*innen der Eingruppierung
- Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“
- Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
- Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
98,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtsgrundlagen für die gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-V: Arbeitsrechtspyramide
Überblick: Grundbestandteile der Entgeltbildung nach § 5 TV-V Anlage 1
Akteur*innen der Eingruppierung – wer ist im Betrieb bzw. in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 5 TV-V: Begriffe zum tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung, z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“ – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
Termine
23.06. – 25.06.2025
Hessen | Frankfurt am Main
Nur für den Bereich Ver- und Entsorgung |
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27.10. – 29.10.2025
Bayern | Brannenburg
Nur für den Bereich Ver- und Entsorgung |
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