TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach § 5 TV-V
Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) sowie in Anlage 1 geregelt. Betriebs- und Personalratsmitglieder wirken bei Einstellungen und Eingruppierungen mit. Zu ihren Aufgaben gehört es, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung sowie zum Aufbau und zur Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags, insbesondere der Anlage 1, und erläutert den Grundsatz der Tarifautomatik. Zentrale Begriffe und Definitionen des Eingruppierungsrechts werden vorgestellt und verständlich erklärt. Darüber hinaus wird der Umgang mit Tätigkeitsmerkmalen vermittelt und die Möglichkeit geschaffen, spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über den Aufbau und die Struktur der Entgelttabellen des TV-V sowie über die darin vorgesehenen Stufenverläufe.
Weitere Seminarinhalte umfassen die Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Umgruppierungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsgrundlagen für eine gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-V
- Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: § 5 TV-V Anlage 1
- Akteur*innen der Eingruppierung
- Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“
- Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
- Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
-
Termin
27.10. – 29.10.2027
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 14:00 Uhr -
Ort
36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda -
Seminarnummer
AS19-2710272 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG -
Seminargebühr
1.090,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 523,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 267,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0351 205 740-12
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
98,31 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtsgrundlagen für die gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-V: Arbeitsrechtspyramide
Überblick: Grundbestandteile der Entgeltbildung nach § 5 TV-V Anlage 1
Akteur*innen der Eingruppierung – wer ist im Betrieb bzw. in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 5 TV-V: Begriffe zum tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung, z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“ – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
Anmeldung zum Seminar
TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach § 5 TV-V
- Seminarnummer AS19-2710272
- Ort 36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
- Termin 27.10. – 29.10.2027
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