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BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 BPersVG)

Fundierte Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts sind Voraussetzung für erfolgreiche Personalratsarbeit in Jobcentern. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt.

Aufbauend auf dem Seminar „BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar insbesondere die Beteiligungsrechte des Personalrats und die besonderen Aspekte der Personalratsarbeit vertieft.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Möglichkeiten der Beteiligung des Personalrats (Mitbestimmung, Mitwirkung, Initiativrecht, Dienstvereinbarung, Einigungsstelle)
  • Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
  • Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
  • Vertiefung: Allgemeine Aufgaben und Überwachungsfunktion des Personalrats

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 54 Abs. 1 BPersVG
  • Bewertung

    (182 Bewertungen)
    96,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Aktuelle Fragen und Probleme bei der Ausübung der Beteiligungsrechte des Personalrats in den Jobcentern
Beteiligungsrechte des Personalrats:

  • Formen: Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung (Definition und Begriffsklärung)
  • Verfahren und Fristen der Mitbestimmung und Mitwirkung
  • Verfahren bei Nichteinigung (Stufenverfahren und Einigungsstelle: Bildung, Verfahren, Bindung an die Beschlüsse usw.)
  • Initiativrechte des Personalrats (Voraussetzungen, Verfahren und Form)
  • Vorläufige Maßnahmen: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Zuständigkeit und Verfahren der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über den Umfang der Beteiligungsrechte des Personalrats 

Mitbestimmungsrechte des Personalrats: Beteiligung in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten (Tatbestände und betriebliche Umsetzung) 
Ausübung der Mitbestimmung des Personalrats in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten, u.a. beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der Gestaltung der Arbeitszeit und von Arbeitszeitmodellen, bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen
Entscheidungen der Dienststelle und Beteiligungsrechte in organisatorischen, personalwirtschaftlichen, personalrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten in Bezug auf § 44c SGB II, Verhältnis zu den Beteiligungsrechten des Personalrats nach BPersVG 
Angelegenheiten der Mitwirkung: mögliche beteiligungspflichtige Maßnahmen und Besonderheiten bei der Beteiligung bei ordentlichen Kündigungen von Beschäftigten
Anhörung des Personalrats: Beteiligung bei außerordentlichen Kündigungen und fristlosen Entlassungen sowie weiteren Angelegenheiten
Mitwirkung: Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten und Reaktionsmöglichkeiten des Personalrats (Einwendungen, Fristen und Form)
Abschluss von Dienstvereinbarungen: mögliche Inhalte, Tarif- und Gesetzesvorrang, Form und Voraussetzungen des Abschlusses, Bekanntmachung
Durchführung der Entscheidungen, an denen der Personalrat beteiligt ist, Auswirkungen auf das Direktions- und Weisungsrecht der Dienststellenleitung 
Bearbeitung von Praxisfällen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung zur Beteiligung des Personalrats

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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10.03. – 14.03.2025 Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt weitere Infos | Anmeldung
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