Die gesetzliche Interessenvertretung im Arbeitskampf
Rechte und Pflichten des Betriebs-/Personalrats im ÖPNV während der Tarifauseinandersetzung
Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften. Sie beeinflussen jedoch auch die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Insbesondere wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen im Verkehrsbereich (z.B. in Nahverkehrsunternehmen) auf die Arbeitgeber Druck gemacht werden soll, gilt es für Betriebs- und Personalratsgremien, den Überblick und einen kühlen Kopf zu bewahren sowie den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse u.a. zu Fragen der Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, Arbeitszeit und Überstunden sowie zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragen vor dem Hintergrund der Tarifauseinandersetzung und sichert die Handlungsfähigkeit des Gremiums in einer außergewöhnlichen Situation.
Darüber hinaus geht es im Seminar um die Stellung des Betriebs-/Personalrats gegenüber dem Arbeitgeber, der Belegschaft und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, um Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Belegschaft sowie um Unterrichtungsansprüche.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Überblick: Rechte und Pflichten des Betriebs-/Personalrats in der Tarifauseinandersetzung
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung u.a. bei personellen Maßnahmen (z.B. Einsatz von betriebsfremdem Personal)
- Maßregelungen, Gleichbehandlungsgrundsätze und Diskriminierungsverbot
- Durchführung von Betriebs-/Personalversammlungen während der Tarifauseinandersetzung
Dieses Seminar bieten wir gerne auf Anfrage der Landesfachgruppen oder einzelner Gremien (Betriebs-/Personalräte) an. Bitte wenden Sie sich an uns.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Das Streikrecht als Arbeitnehmergrundrecht: Die Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz i.V.m. § 2 Tarifvertragsgesetz
Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebs-/Personalrat während der Tarifauseinandersetzung?
Stellung des Betriebs-/Personalrats gegenüber dem Arbeitgeber, der Belegschaft und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.
Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während der Tarifauseinandersetzung
Die Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten (gemäß BetrVG bzw. Personalvertretungsrecht)
- Einsatz von betriebsfremdem Personal (Streikbrecher und Leiharbeitnehmer)
Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung (u.a. gemäß § 87 BetrVG) bei:
- Arbeitszeitfragen (z.B. Überstundenanordnung bei Vertretung für streikende Beschäftigte)
- Zahlung von Streikbruchprämien
Maßregelungen, Gleichbehandlungsgrundsätze und Diskriminierungsverbot
Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen oder Warnstreiks
Durchführung von Betriebs-/Personalversammlungen während der Tarifauseinandersetzung
Unterrichtungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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