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Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern. Das Gesetz enthält u.a. Sanktionen und Rechtsfolgen bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung. Dennoch ist zu befürchten, dass die Anzahl von Beschäftigten in Leiharbeit oder mit Werkverträgen (z.B. als Solo-Selbstständige oder Crowdworker) immer weiter zunehmen wird.

Auch die Anzahl der Mini-Jobs im Nebenerwerb steigt stetig. Grund dafür ist u.a., dass das Entgelt aus dem Haupterwerb nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Oft werden von Arbeitgebern auch nur noch Teilzeitarbeitsverhältnisse angeboten. Beschäftigte würden zur Einkommenssicherung gern mehr arbeiten, können dies in ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis aber nicht.

Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert, um prekäre Beschäftigung bestmöglich zu verhindern.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen
  • Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalbedarfsplanung und beim Personaleinsatz
  • Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
  • Gesetzliche Vorgaben (AÜG, TzBfG, SGB III, SGB IV, EU-Richtlinie 2008/104/EG)
  • Möglichkeiten des Betriebsrats, prekäre Beschäftigung einzudämmen und die Stammbelegschaft zu schützen

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Bewertung

    (26 Bewertungen)
    99,3 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Arbeitsrechtspyramide; insbesondere das Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, zu Werkvertrag, Dienstvertrag, Personalgestellung, Mini-Jobs und zu tarifvertraglichen sowie betrieblichen Regelungen
Überblick über die gesetzlichen Vorgaben (BGB, AÜG, TzBfG, SGB III, SGB IV, EU-Richtlinie 2008/104/EG usw.)
Formen des externen/internen Personaleinsatzes (freie Mitarbeit, Werkvertrag, Dienstvertrag, Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung):

  • Begriffsklärung, Abgrenzung und Unterschiede
  • Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der verschiedenen Formen des Personaleinsatzes
  • Folgen aus Sicht der Beschäftigten und des eingesetzten Fremdpersonals
  • Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Überblick über die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und Prüfung der Vereinbarkeit von externem Personaleinsatz (z.B. über Servicegesellschaften) mit dem AÜG:

  • Dauer/Bedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
  • Pflichten des Ver-/Entleihers und Rechte der Leiharbeitnehmer*innen
  • Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Leiharbeit
  • Ausschluss dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung (Zustimmungsverweigerungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung, Widerrufsgrund für die Überlassungs-Erlaubnis usw.)
  • Konzernleihe (Voraussetzungen und Zulässigkeit)

Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft
Weitere Rechte sowie Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei externem Personaleinsatz
Strategie der gesetzlichen Interessenvertretung zur Eindämmung von prekärer Beschäftigung und zum Schutz der Stammbelegschaft
Aktuelle Rechtsprechung zum Fremdpersonaleinsatz im Betrieb

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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