Bekämpfung des Mangels an Arbeitskräften und Fachkräften im öffentlichen Dienst
Gestaltungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Personalrats
Der Fachkräftemangel in Verwaltungen, kommunalen Betrieben, Landes- und Bundesbehörden nimmt von Jahr zu Jahr zu. Bis 2030 wird eine Personallücke von 730.000 bis 1,3 Millionen Beschäftigten prognostiziert. Gründe für den Personalmangel gibt es viele: der demografische Wandel, jahrzehntelange Sparpolitik, zu wenig Ausbildungsplätze und der notwendige Ausbau der Daseinsvorsorge.
Der Personalmangel sowie die jahrelange Sparpolitik haben Folgen für die Beschäftigten: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und unzureichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Psychische und physische Belastungen nehmen ebenso zu wie längere Arbeitsunfähigkeiten bis hin zur Erwerbsminderung. Das gesundheitliche, aber auch das finanzielle Risiko, z.B. bei Langzeiterkrankungen, tragen die Beschäftigten.
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, auf den Arbeitgeber, die Dienststellenleitung bzw. die Politik einzuwirken, damit nicht nur mehr Personal eingestellt, sondern die freien Stellen auch besetzt werden? Im Seminar werden wir uns mit den aktuellen Entwicklungen zur Arbeits- und Fachkräftesicherung im öffentlichen Dienst und den Beteiligungsrechten der Interessenvertretung beschäftigen. Wie und wo können Arbeits- und Fachkräfte gewonnen und gehalten werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Ursachen und aktuelle Entwicklungen der Arbeits- und Fachkräftesicherung im öffentlichen Dienst
- Überblick: Rechtsgrundlagen aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung der Themen Personaleinsatz, Personalbedarf, Personalsteuerung
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei der strategischen Personalplanung, der Personalrekrutierung und im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
- Welche Rechte haben Beschäftigte, um sich vor Überlastung und dauerhaften Gesundheitsschäden zu schützen? Welche Rechte hat die Interessenvertretung, um gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen?
- Spielräume im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes für die Gewinnung und Bindung von Personal (Entgeltordnung, sonstige Entgeltbestandteile)
- Weitere Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Personalgewinnung, Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung (z.B. Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, personelle Einzelmaßnahmen)
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Normenhierarchie und Überblick über die rechtlichen Grundlagen aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebs- und Dienstvereinbarung zu den Themen Personaleinsatz, Personalbedarf, Personalsteuerung
Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung (z.B. Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, personelle Einzelmaßnahmen)
Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Zeiten des Personalmangels: Welche Rechte haben Beschäftigte, um sich vor Überlastung und dauerhaften Gesundheitsschäden zu schützen? Welche Rechte haben die gesetzlichen Interessenvertretungen, um die Interessen der Beschäftigten an guten Arbeitsbedingungen zu schützen?
Auswirkungen der aktiven Ausübung von Mitbestimmungsrechten auf die Personalplanung
Spielräume in der Entgeltordnung und bei den sonstigen Entgeltbestandteilen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes für die Gewinnung und Bindung von Personal
Ziele und Handlungsstrategien der gesetzlichen Interessenvertretung zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels
Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten und Praxis der Personalbedarfsermittlung und Personalbindung
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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