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TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen

Die Grundsätze der Eingruppierung sind für den TV-Länder und den TV-Hessen in den §§ 12 und 13 geregelt.

Als Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte wirken Sie bei Einstellungen sowie Ein- und Höhergruppierungen mit. In Abhängigkeit der landesgesetzlichen Regelungen besteht bei Maßnahmen der Dienststelle, die unvereinbar mit Gesetzen oder anderen Vorschriften sind, welche der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen oder nicht mit den Frauenförder-/Gleichstellungsplänen vereinbar sind, ein Beanstandungs- oder Widerspruchsrecht.

Das Seminar 'Eingruppierungsrecht' vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Sie lernen, spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Der Fokus der Darstellung der Seminarinhalte liegt dabei bei den Aufgaben und Mitwirkungsrechten der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei der Ein- und Höhergruppierung mit dem Ziel einer gleichberechtigungsorientierten Entgeltgestaltung im öffentlichen Dienst.

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Freistellung

    § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für Gleichstellungsbeauftragte

Eröffnung und Begrüßung
Einführung in das Seminar (Methodik und Inhalt)
Grundziele des Seminars – warum dieses Seminar für speziell Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte?
Kurzdarstellung: Rechtsgrundlagen für die gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-L/TV-H - Arbeitsrechtspyramide unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen zum Gleichstellungsrecht
Tarifgeschichte: Der Weg zum TV-L/TV-H und zur (diskriminierungsfreien!?) Entgeltordnung
Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TV-L/TV-H, Entgeltordnung – Anlage A, §§ 16, 17 TV-L/TV-H
Akteure der Eingruppierung: Wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Einführung in § 12 TV-L/TV-H: Begriffe und Definitionen aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht (u.a. Tarifautomatik, Arbeitsvorgang und Arbeitsschritte)
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung – allgemeine und spartenspezifische Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Überblick: Auswirkungen der Eingruppierung auf das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers
Grundzüge der Stellen- und Tätigkeitsbewertung
Gibt es Möglichkeiten einer diskriminierungsfreien Stellenbewertung und Eingruppierung/Einstufung? 
Beteiligungsrechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen
Weitere Bildungsplanung
Seminarabschlussgespräch

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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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