Gewaltprävention im öffentlichen Dienst
Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitgeber haben gegenüber den Beschäftigten die gesetzlich festgelegte Fürsorgepflicht, Übergriffe und Gewalt am Arbeitsplatz zu vermeiden, entsprechende Maßnahmen zur Gewaltprävention oder Notfallorganisation zu treffen sowie auf die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten hinzuwirken. Bei der Entwicklung und Ausgestaltung der Maßnahmen hat die gesetzliche Interessenvertretung Beteiligungsrechte (z.B. im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung oder bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten).
Ziel des Seminars ist es u.a., Erscheinungsformen und Ursachen von Gewalt im öffentlichen Dienst aufzuzeigen und mögliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie Modelle zur Gewaltprävention und zur Gewaltreduzierung vorzustellen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Ursachen und Folgen von Gewalt und Aggression an Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes
- Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit dem Ziel von Maßnahmen zur Vermeidung gewalttätiger Übergriffe etc.
- Berufsgenossenschaftliche Aspkete (z.B. im Fall dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung von Beschäftigten aufgrund von Gewalt)
- Mögliche betriebliche präventive Schutz- und Deeskalationsmaßnahmen (z.B. Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten, Arbeitsplatzgestaltung sowie mehr Personal)
- Vorstellung von Modellen zur Gewaltprävention (z.B. Aachener Modell)
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Gewaltprävention
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der MitarbeitervertretungFreistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
Entwicklung der Übergriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Zahlen/Fakten der Berufsgenossenschaft und Unfallkassen, Erfahrungen der Teilnehmenden
Theoretische Grundlagen: Definition von Aggression, Aggressionsformen und Gewalt
Ursachen von Gewalt und Aggression im öffentlichen Dienst
Übergriffe und deren körperliche Folgen als Arbeitsunfall:
- Versicherungs- und berufsgenossenschaftliche Aspekte
- Schadenersatz bei Sachbeschädigungen
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten, z.B.:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Vermeidung von gewalttätigen Übergriffen und von Gewalt am Arbeitsplatz
- Durchführung einer geeigneten Gefährdungsbeurteilung zum Aufzeigen von Risiken
- (Praxis-)Beispiele für präventive Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gewalt (z.B. arbeitsorganisatorische, räumliche, baulich-technische Maßnahmen, Deeskalations-/Notfallmanagement)
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung:
- Überwachungspflichten, z.B. im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
Entwicklung von Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, z.B. auf der Grundlage der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
Unterweisung und Verhaltensrichtlinien der Beschäftigten am Arbeitsplatz
Vorstellung von Modellen zur Gewaltprävention (z.B. Aachener Modell)
Qualifizierungskonzepte zum Deeskalations-/Notfallmanagement
Beschwerden der Beschäftigten, z.B. Gefahrenanzeigen oder Ultimaten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Gewaltprävention
Weitere Handlungsmöglichkeiten und mögliche Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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