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Arbeitszeit spezial: Arbeitszeit- und Dienstgestaltung per App

Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung: Auswirkung auf die betriebliche Mitbestimmung

Eine flexible Arbeitszeit- und Dienstgestaltung bildet aus Arbeitgebersicht einen wichtigen Ansatz für einen bedarfsorientierten und kostensparenden Personaleinsatz. Smartphones ermöglichen eine jederzeitige sowie ortsunabhängige Erreichbarkeit der Beschäftigten. WhatsApp-Gruppen werden gebildet, in denen Dienste je nach Bedarf von den Beschäftigten eigenverantwortlich geplant, verschoben und geändert werden. 'Schicht-Doodles' oder Apps (siehe das Projekt KapaflexCy des Fraunhofer IAO, gefördert durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) werden als Instrumente für einen 'hochflexiblen Personaleinsatz' benutzt.

Die Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der Beschäftigten (im Sinne einer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit) sowie der Erhalt der Arbeits- und Leistungskraft sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Kernelemente des Mitbestimmungsrechts der gesetzlichen Interessenvertretung.

Ziel des Seminars ist es daher u.a., die Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von Apps im Zusammenhang mit der Gestaltung der Arbeitszeit, der Personaleinsatzplanung sowie mögliche Inhalte von betrieblichen Regelungen (z.B. zur Begrenzung der ständigen Erreichbarkeit) darzustellen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Arbeitszeitrechtliche Grundlagen aus Sicht der Beschäftigten (z.B. Einhaltung von Ruhezeiten und das Recht auf das Abschalten von Smartphones)
  • Datensicherheit der Kommunikationswege und der kommerziellen Anbieter, insbesondere bei Nutzung von privaten Smartphones
  • Ständige Erreichbarkeit als Kennzeichen für Rufbereitschaft - tarifvertragliche Aspekte und Ansprüche der Beschäftigten

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV

Erfahrungsaustausch über den Einsatz von Apps zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Arbeitszeitrechtliche Grundlagen aus Sicht der Beschäftigten:

  • EU-Richtlinie 2003/88 und Arbeitszeitgesetz (z.B. Dauer und Begrenzung der werktäglichen Arbeitszeit und der täglichen sowie wöchentlichen Ruhezeit)
  • Überblick über die Rechtsgrundlagen und individuellen Ansprüche der Beschäftigten zur sozialverträglichen und lebenszeitorientierten Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung

Datensicherheit der Kommunikationswege und der kommerziellen Anbieter, insbesondere bei Nutzung von privaten Smartphones
Überblick: Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
Ständige Erreichbarkeit als Kennzeichen für Rufbereitschaft - tarifvertragliche Aspekte und Ansprüche der Beschäftigten:

  • Vergütungsrechtliche Aspekte aus den einschlägigen Tarifverträgen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus den Tarifverträgen

Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung:

  • Auswirkungen auf die Mitbestimmung zur Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung
  • Auswirkungen auf den Personalbedarf*einsatz und die Personalbedarfsplanung
  • Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinsichtlich der Möglichkeit der ständigen Erreichbarkeit über Apps

Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, z.B.:

  • Entscheidungsfreiheit an der Teilnahme bei der Arbeitszeitgestaltung per App
  • Qualifizierung zum Umgang mit der App
  • Recht auf Zeiten der Nichterreichbarkeit
  • Vergütung der Zeiten der Erreichbarkeit
  • Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung bei Dienstplanänderungen


Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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