Das Ersatzmitglied im Betriebsrat
Voraussetzungen für die Beteiligung an der Betriebsratsarbeit, Rechte des Ersatzmitglieds
Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied.
In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es sollte aber auch das 'richtige' sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15 Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen.
Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel?
Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht?
- Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
- Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden?
- Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und Akteneinsicht
- Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen?
- Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Erfahrungen aus den Gremien zur Arbeit mit und Einbeziehung von Ersatzmitgliedern
Generelle Rechtsstellung der Ersatzmitglieder des Betriebsrats
Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden? Wann nicht? – Rechtsgrundlagen nach §§ 25, 15 BetrVG
Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
Praktische Fragen der Arbeitsorganisation:
- Vorbereitungszeiten
- Protokoll- und Akteneinsicht
- Datenschutzaspekte und Geheimhaltungspflicht
Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden?
Dürfen Ersatzmitglieder die Protokolle und Unterlagen von allen Sitzungen des Betriebsrats einsehen?
Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz:
- Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG)
- Einbeziehung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Freistellungsmöglichkeiten u. Ä.
Schulungsansprüche der Ersatzmitglieder
Anspruch der Ersatzmitglieder auf Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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