Gesprächsführung bei heiklen Themen – „Wie sprech´ ich´s an?“
Beratungskompetenz für die gesetzliche Interessenvertretung
„Wie sprech‘ ich‘s an?“ Diese Frage stellen sich viele Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus. „Ich weiß ja gar nicht, wie die Person reagiert, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung.“ Das ist ein Gedanke, der häufig dazu führt, dass die Themen verschleppt werden. Gerade in unsicheren Situationen wie z.B. im Zusammenhang mit Kündigungen, Betriebsänderungen und Sozialplänen braucht es Sensibilität und Beratungskompetenz.
In diesem Seminar wird dabei unterstützt, offensiv mit dem jeweiligen Thema umzugehen und öffnende Formulierungen zu finden, um die notwendige Unterstützung für Betroffene zu ermöglichen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundzüge der Gesprächsführung in schwierigen Situationen
- Aktive Ansprache und erste Beratungsansätze
- Gespräche mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung
- Praxistraining: Individuelle Strategien für konkrete Fälle
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, betriebliche Suchtbeauftragte -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
96,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Grundzüge der Gesprächsführung in schwierigen Situationen zu Themen wie Drogen, Mobbing oder Burn-out
Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern
Aktive Ansprache und erste Beratungsansätze von Betroffenen
Die Interessenvertretung als Konfliktmoderator: Möglichkeiten und Grenzen
Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxistraining: Erarbeitung individueller Strategien für konkrete Fälle
Aktuelle Rechtsprechung zum Thema
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