Workshop TVöD (VKA): Aktuelle Eingruppierungsfälle
Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder wirken bei Einstellungen und Eingruppierungen mit und haben Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit zu überprüfen. Auch wenn bereits Seminare zu den Themen Eingruppierung, Stellenbeschreibung oder ähnlichen Inhalten besucht wurden, besteht häufig weiterhin Unsicherheit darüber, welche Entgelt- und Fallgruppe im jeweiligen Fall zutreffend ist.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, aktuelle Eingruppierungsfälle gemeinsam zu bearbeiten und Fragen zur Eingruppierung im Einzelfall zu beantworten. Er wird mit maximal 8 bis 10 Teilnehmenden durchgeführt, um die Bearbeitung möglichst vieler Fälle zu gewährleisten.
Wir bitten darum, aktuelle Tätigkeits- bzw. Stellenbewertungen in anonymisierter Form mitzubringen (soweit vorhanden).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Bearbeitung von Fällen auf der Grundlage von:
- • §§ 12, 13 TVöD-VKA
- • der Entgeltordnung, Anlage A, §§ 16, 17 TVöD (VKA) (allgemeine und spartenspezifische Tätigkeitsmerkmale)
- • der Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht, z.B. Tarifautomatik, Arbeitsvorgang und Arbeitsschritte
- • des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers (zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Auswirkungen auf die Eingruppierung)
- • der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars "TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht 1" -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
94,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, aktuelle Eingruppierungsfälle gemeinsam zu bearbeiten und Fragen zur Eingruppierung im Einzelfall zu beantworten.
Die Eingruppierungsfälle werden bearbeitet auf der Grundlage
- von §§ 12, 13 TVöD-VKA
- der Entgeltordnung, Anlage A, §§ 16, 17 TVöD (VKA) (allgemeine und spartenspezifische Tätigkeitsmerkmale)
- der Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht, z.B. Tarifautomatik, Arbeitsvorgang und Arbeitsschritte
- des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers (zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Auswirkungen auf die Eingruppierung)
- der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen
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