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Die „BEM-Akte“

Vorschriften und Rechtsprechung zum Schutz der Gesundheitsdaten der Beschäftigten im BEM-Verfahren

Die Digitalisierung und vermeintliche „Optimierung“ von Prozessen der strategischen Personalplanung durch Analysetools berühren auch das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zunehmend werden Durchführung, Maßnahmenplanung und getroffene Vereinbarungen in einer elektronischen „BEM-Akte“ dokumentiert. Die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.

Ziel des Seminars ist u.a. die Klärung folgender Fragen: Was muss aufgrund von Datenschutzvorschriften beim Führen von „BEM-Akten“ berücksichtigt werden? Wer darf die „BEM-Akte“ führen, wer hat Zugriffsrechte? Wie lange dürfen die Inhalte aufbewahrt werden? Dürfen die Inhalte vom Arbeitgeber zu Profiling-Maßnahmen verwendet werden? Wie kann die gesetzliche Interessenvertretung die Beschäftigten und deren personenbezogene Daten schützen, die im Verlauf des BEM-Verfahrens erhoben und gespeichert werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: DSGVO und BDSG; Auswirkungen auf den Umgang mit der „BEM-Akte“
  • Begriffsbestimmung: Personenbezogene Daten, Einwilligung, Verarbeitung, Profiling, Datensparsamkeit usw.
  • Form der „BEM-Akte“ (Papier oder digital), Inhalte und mögliche Fristen zur Vernichtung
  • Führung der „BEM-Akte“: Zugriffsberechtigte und Zuständigkeiten
  • Mögliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten in der „BEM-Akte“
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schutz personenbezogener Daten in der „BEM-Akte“
  • Ziele, Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (40 Bewertungen)
    96,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Kurze Erläuterung der Rechtsgrundlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 1 SGB IX)
Überblick: Regelungen der DSGVO und des neuen BDSG, Auswirkungen auf den Umgang mit der "BEM-Akte"
Begriffsbestimmungen, u.a.:

  • personenbezogene Daten
  • Einwilligung, Verarbeitung
  • Profiling
  • Datentransparenz und Sparsamkeit
  • Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes

Zulässige Form (Papier oder digital) und Inhalte der BEM-Akte
Führen der BEM-Akte:

  • Ort der (digitalen) Aufbewahrung
  • Zugriffsberechtigte und Zuständigkeiten

Rechte der betroffenen Beschäftigten, u.a.:

  • Informationsansprüche
  • Recht auf Löschung von Inhalten (mögliche Fristen der Vernichtung)
  • Widerspruchsrecht

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schutz personenbezogener Daten in der BEM-Akte
Beteiligungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung zum Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten in der BEM-Akte, mögliche Maßnahmen
Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Führen der BEM-Akte

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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