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Was tun, wenn der Arbeitgeber gegen Gesetze verstößt?

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Gesetze eingehalten werden – und zwar unabhängig davon, ob im Betrieb Ethik- oder Compliance-Richtlinien existieren oder nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz, aber auch Gesetze zum Arbeits- oder beispielsweise Datenschutz enthalten konkrete Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat und den Beschäftigten. Da diese Schutzgesetze leider oft nicht eingehalten werden, existieren Bußgeld- und Strafvorschriften. Ziel dieser Sanktionsmöglichkeiten ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten.

Im Seminar werden u.a. die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften, die für die Überwachung und Sanktionierung zuständigen Stellen sowie die Voraussetzungen für die jeweiligen Verfahren vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Regelungen zum Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht aus den jeweiligen Schutzgesetzen (u.a. BetrVG, ArbZG, ArbSchG)
  • Zuständige Stellen und Aufsichtsbehörden für die Einhaltung von Schutzgesetzen und die Sanktionierung von Verstößen
  • Voraussetzungen und Ablauf eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens gegen den Arbeitgeber oder Beschäftigte des Betriebs
  • Whistleblowing: Begriffsklärung; Zulässigkeit von Strafanzeigen von Beschäftigten gegen den Arbeitgeber oder gegen andere Vorgesetzte
  • Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verstößen gegen Schutzgesetze durch den Arbeitgeber oder durch Beschäftigte des Betriebs

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG

Überblick: Regelungen zum Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht aus den jeweiligen Schutzgesetzen (u.a. BetrVG, ArbZG, ArbSchG)
Zuständige Stellen und Aufsichtsbehörden für die Einhaltung von Schutzgesetzen und die Sanktionierung von Verstößen
Voraussetzungen und Ablauf eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens gegen den Arbeitgeber oder gegen Beschäftigte des Betriebs
Whistleblowing: Begriffsklärung; Zulässigkeit von Strafanzeigen von Beschäftigten gegen den Arbeitgeber oder gegen andere Vorgesetzte
Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verstößen gegen Schutzgesetze durch den Arbeitgeber oder Beschäftigte des Betriebs

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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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