Der Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten auf Konzernebene
Aufgaben des Konzernbetriebsrats bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) räumt dem Wirtschaftsausschuss auf Unternehmensebene einen weitgehenden Informationsanspruch ein. Für Konzerne ist die Errichtung eines Wirtschaftsausschusses nicht vorgesehen, aber gerade auf der Konzernebene werden in erheblichem Umfang Entscheidungen über wirtschaftliche Angelegenheiten getroffen.
Informationen über die wirtschaftliche Situation und die Entwicklung der Konzernholding, der Mutter-, Tochter-, Schwester- oder Servicegesellschaften sind notwendig, um die aktuelle Lage einschätzen zu können. Für den Konzernbetriebsrat (KBR) ist deshalb die Errichtung eines Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten sinnvoll.
Im Seminar wird erarbeitet, ob und wie ein Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten auf KBR-Ebene gebildet werden kann, welche Aufgaben dieser hat, welche Informationen über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Konzerns notwendig sind und wie eine Abstimmung mit den Betriebs- und Gesamtbetriebsräten sowie den Wirtschaftsausschüssen auf Unternehmensebene erfolgen kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Überblick: Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten der Errichtung eines Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten
- Formen der Bestellung und Zusammensetzung sowie Aufgaben eines Ausschusses
- Umfang der Informationsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten des Konzerns
- Besonderheiten bei Konzernabschlüssen nach den “International Financial Reporting Standards” (IFRS) und dem “International Accounting Standards Board” (IASB)
- Strategischer Umgang mit den Erkenntnissen über die wirtschaftliche Situation und die künftige Entwicklung des Konzerns
- Informationsaustausch mit Betriebsratsgremien auf Unternehmens- und europäischer Ebene
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Überblick: Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten der Errichtung eines Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten
Formen der Bestellung und Zusammensetzung sowie Aufgaben eines Ausschusses
Umfang der Informationsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten des Konzerns
Besonderheiten bei Konzernabschlüssen nach den “International Financial Reporting Standards” (IFRS) und dem “International Accounting Standards Board” (IASB)
Strategischer Umgang mit den Erkenntnissen über die wirtschaftliche Situation und die künftige Entwicklung des Konzerns
Informationsaustausch mit Betriebsratsgremien auf Unternehmens- und europäischer Ebene
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