Das Gesetz über die Ausbildung zur*zum ATA und OTA (ATA-OTA-G)
Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in die praktische Ausbildung
Im Jahr 2022 sind die neuen gesetzlichen Regelungen für die Ausbildungen der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistent*innen in Kraft getreten. Auszubildende können sich nun auf eine strukturierte und qualitativ gesicherte Ausbildung verlassen – oder nicht?
Neu ist nicht nur das Gesetz, sondern auch die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Viele Regelungen müssen zum ersten Mal in den Betrieben umgesetzt werden. Daraus erwächst nicht nur die Pflicht für betriebliche Interessenvertretungen, die Einhaltung der neuen Regelung zu überwachen, sondern es ergibt sich auch die Chance, die Ausbildung im Rahmen der Beteiligungsrechte mitzugestalten. Gerade hierfür ist die Kenntnis über die Inhalte des Gesetzes und der dazugehörigen Verordnungen elementar.
Jetzt ist eine gute Gelegenheit, die Qualität der Ausbildungen in Anästhesie und OP zu sichern. Erst dann können sich Auszubildende und an der Ausbildung beteiligte Personen an einem klaren Rahmen orientieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Wesentliche Elemente des ATA-OTA-Gesetzes: Was ist neu zur bisherigen Anwendung des BBiG und der DKG-Empfehlung?
- Das Ausbildungsverhältnis: Vertragsgestaltung, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Einordnung in das System der arbeitsrechtlichen Normenpyramide
- Rechtsqualität der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als umsetzungsbedürftige Verordnung
- Der Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei der betrieblichen Ausbildung
- Überblick: Beteiligungsrechte der Interessenvertretung beim Abschluss von Kooperationsverträgen
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Bewertung
95,7% unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Grundlagen der Arbeit mit dem ATA-OTA-Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:
- Ausbildung nach dem ATA-OTA-Gesetz: Was liegt in der Verantwortung des Betriebs, was liegt bei der Schule?
- Anforderungen an die Neugestaltung der Kooperationsverträge
- Rechtsqualität der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als umsetzungsbedürftiger Verordnung
- Einordnung in das System der arbeitsrechtlichen Normenpyramide
- Gängige Begriffe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und ihre Bedeutung
Der Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:
- Struktur der Verordnung
- Struktur der Ausbildung: sachliche und zeitliche Gliederung
- Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze, weitere Einsätze
Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in die betriebliche Praxis:
- Inhalt von betrieblichen Ausbildungsplänen
- Vorgehen bei der Umsetzung: Identifizieren von Arbeitstätigkeiten
- Überblick über verschiedene Methoden und Ansätze der handlungsorientierten betrieblichen Ausbildung
- Beispielhafte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Konkretisierung in der Praxis
Rechtsqualität der Ausbildungspläne, Einordnung in das System der arbeitsrechtlichen Normenpyramide
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung beim Abschluss von Kooperationsverträgen zur Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung:
- Möglichkeiten und Reichweite der Mitbestimmung
- Regelungsmöglichkeiten in Kooperationsverträgen
Beteiligung der Interessenvertretung bei betrieblichen Ausbildungsplänen
Definition von Lernzielen und Ausbildungsinhalten, Methodik innerbetrieblicher Ausbildung
Termine
02.09. – 04.09.2024
Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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