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Online-Seminar: JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz

Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis und dual Studierende eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
  • Die Kontrolle der Ausbildung und des dualen Studiums durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
  • Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
  • Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle
  • Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch

  • Zielgruppe

    Mitglieder der JAV
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des JAV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 105 i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG

Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit; Reflexion der bisherigen JAV-Arbeit
Qualität der Ausbildung als Handlungsauftrag der JAV und des Betriebs-/Personalrats: Rechtliche Grundlagen, u.a. §§ 70, 80 BetrVG/§§ 61, 68 BPersVG
Systematisches Herangehen an Problemstellungen – ein methodischer Vorschlag
Blick aus unterschiedlichen Perspektiven auf Ausbildung (persönlich, betrieblich, gesellschaftlich)
Zielbestimmung der JAV in Bezug auf die Ausbildung
Stellenwert von Ausbildung, Hintergründe des dualen Systems der Berufsausbildung
Überblick über Regelungsinhalte des BBiG und Begriffsbestimmungen: Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsplan (§ 5 BBiG)
Gesetzliche Mindestanforderungen an die Qualität der Ausbildung

  • Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG, insbesondere §§ 1, 5, 13, 14 BBiG
  • Regelungen zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer*innen – JArbSchG

Überwachungsaufgaben der JAV gem. § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG/§ 61 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG

  • Handlungsmöglichkeiten der JAV und des Betriebs-/Personalrats
  • Kommunikationsauftrag und Kreativrechte gem. § 70 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BetrVG/§ 61 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BPersVG

Zusammenarbeit der JAV mit Jugendlichen und Auszubildenden sowie mit dem Betriebs-/Personalrat
Methodisches Vorgehen bei der Erfassung von Aspekten der Ausbildungsqualität (z.B. Fragebogenaktionen der JAV)
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zur dauerhaften Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität (Erfahrungsaustausch)
Instrumente zur Sicherung der Ausbildungsqualität (z.B. Ausbildungsstandkontrolle) und zur Kontrolle und Durchsetzung von Ausbildungsqualität
Beteiligungsrechte hinsichtlich der Ausbildung, z.B. §§ 96–98 BetrVG/§ 75 Abs. 3 BPersVG
Bedeutung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträgen zur Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität, z.B. § 77 BetrVG/§ 73 BPersVG

  • Umsetzung in die betriebliche Praxis
  • Grundlagen für die Ausarbeitung von Anträgen der JAV zur Berufsausbildung

Weitere Bildungsplanung, Freistellungsmöglichkeiten gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG/§ 46 Abs. 6 und 7 BPersVG

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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