Hochschulen NRW aktuell: Zusammenarbeit des Personalrats mit Gremien und weiteren Akteur*innen
Ein Seminar für Vorsitzende
Wie ist die Zusammenarbeit des Personalrats mit anderen Gremien und Akteur*innen geregelt? Welche Gremien müssen oder sollten in welcher Form einbezogen werden?
Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW regelt die Zusammenarbeit mit internen Gremien. Wie sind die Paragrafen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und wissenschaftlichen Personalräten zu verstehen, und wie ist die Zusammenarbeit mit weiteren für die Personalratsarbeit relevanten Akteur*innen geregelt? Diese Fragen werden im Seminar beantwortet.
Besonderer Fokus wird hierbei auch auf die Gestaltung von Arbeitsabläufen zur Kooperation gelegt. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die rechtlichen Grundlagen, praktische Tipps und der Austausch zwischen den Personalratsvorsitzenden der Hochschulen in NRW.
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 42 Abs. 5 LPVG NW -
Bewertung
99,4 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Bestandaufnahme der Zusammenarbeit mit Gremien der Interessenvertretung und weiteren Akteur*innen
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit:
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Wissenschaftlichem Personalrat
Gestaltung von Arbeitsabläufen zur Kooperation mit weiteren Gremien und für den Personalrat relevanter Stellen (Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, FASI …)
Termine
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06.05. – 07.05.2026
Nordrhein-Westfalen | Dortmund
Nur für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung |
weitere Infos | Anmeldung |
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