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Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) – speziell für den ÖPNV

Der ÖPNV befindet sich im Wandel, und somit erhalten „personelle Angelegenheiten“ eine große Bedeutung für den Betriebsrat. Was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist.

Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der einzelnen Beschäftigten.

In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.

Dieses Grundwissen wird Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
  • Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
  • Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
  • Grundsätze der Personalplanung

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
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23.06. – 27.06.2025 Hessen | Bad Soden-Salmünster
Nur für den Bereich Verkehr
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