Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten – speziell für den ÖPNV
Agieren statt reagieren
Im ÖPNV sind Themen wie z.B. die Arbeitszeit, Urlaubssperren, die betriebliche Lohngestaltung oder der Arbeits- und Gesundheitsschutz richtige 'Dauerbrenner'.
Gerade in diesen wichtigen sozialen Angelegenheiten kann der Betriebsrat nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
Unser Seminar 'Agieren statt reagieren' vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
- Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
- Hier sprechen Expert*innen: Der Einsatz von Sachverständigen
- Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
96,9 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Erfahrungsaustausch über die betriebliche Situation
Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.:
- Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
- Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung
Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren
Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Form und Inhalt
- Kündigung und Nachwirkung
- Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Betriebsvereinbarung)
Einigungsstelle:
- Rechtliche Grundlagen (§§ 76, 76a BetrVG)
- Aufgaben, Verfahren der Einberufung und Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)
Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)
Hinzuziehung externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Termine
01.12. – 05.12.2025
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Verkehr |
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