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Entgeltsysteme im Rahmen der Tariflohnpflicht in der Altenpflege

Die gesetzlichen Regelungen zur „Tariftreue“ in der Altenpflege und deren Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung

Seit 1. September 2022 sind Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verpflichtet, ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung nach bestimmten Entlohnungsgrundsätzen zu bezahlen. Dabei können sie zwischen echter Tarifbindung, einer Bezahlung nach einem Tarifvertrag, der in einer Pflegeeinrichtung in der Region gilt, oder einer Entlohnung auf dem durchschnittlichen tariflichen Niveau in der Region wählen.

Die Frage, was die gesetzlichen Regelungen für die Entlohnung und die Entgeltstrukturen in der Einrichtung bedeuten und welche Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten sich daraus für die betrieblichen Interessenvertretungen ergeben, steht im Mittelpunkt dieses Seminars.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen der Finanzierung von Personalkosten in der Altenpflege
  • Gesetzliche Grundlagen der Tariflohnpflicht – Einzelheiten der Regelung
  • Pflegearbeitsbedingungenverordnung (Pflegemindestlohn) im Verhältnis zur Tariflohnpflicht
  • Grundlagen von Entgeltstrukturen im Betrieb (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag)
  • Auswirkungen der Tariftreueregelungen auf die Entgeltstruktur
  • Umfang und Reichweite der Mitbestimmungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen bei innerbetrieblichen Entgeltbestandteilen

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Bewertung

    (14 Bewertungen)
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07.05. – 08.05.2025 Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
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