Veränderungsprozesse gestalten – Interessenvertretung professionalisieren – gute Arbeitsbedingungen durchsetzen
Ein Qualifizierungsangebot für Interessenvertretungen in Verwaltungen und Dienststellen öffentlicher Arbeitgeber
Dies Seminar richtet sich an Interessenvertretungen bei öffentlichen Arbeitgebern sowie in Sozialversicherungen und im Verkehrsbereich. Personalräte und Betriebsräte vertreten die Interessen der Beschäftigten mit dem Ziel, gute Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Dafür braucht es rechtliche Kenntnisse, aber auch die Fähigkeit, Prozesse zu gestalten und im Team zu arbeiten. Zudem sollten die Beschäftigten aktiv in Entscheidungen und Verhandlungen einbezogen werden.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass Personal- und Betriebsräte mit dem Arbeitgeber (unter Beachtung der geltenden Tarifverträge) vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Aber sie sollten das auch im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften tun, um vom dort versammelten Wissen und von den Erfahrungen zu profitieren.
Was heißt das für die Arbeit im Betriebs- bzw. Personalrat? Was sagt der Gesetzgeber zu den verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit? Wie kann ein inhaltlicher Abstimmungsprozess mit den Beschäftigten aussehen? Man denke z.B. an die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Wie können Personal- und Betriebsräte mit Gewerkschafter*innen im Interesse und zum Schutz der Beschäftigten zusammenarbeiten? Wie können sie selbst als Gewerkschafter*innen im Betrieb auftreten? Mit welchen Methoden kann man die Belegschaft motivieren, ihrem Gremium den Rücken zu stärken? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür?
Diese und weitere Fragen werden im Seminar zum einen rechtlich betrachtet. Zum anderen werden mögliche Ziele und Strategien einer effektiven Interessenvertretung zum Wohle der Beschäftigten diskutiert und erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Betriebs- und Personalratsarbeit als Teil des verfassungsrechtlich geschützten Demokratieprinzips
- Anforderungen an den Personal- bzw. Betriebsrat bei der Gestaltung von Veränderungsprozessen und guten Arbeitsbedingungen (Ziele von „Guter Arbeit“)
- Beteiligungsorientierte Öffentlichkeitsarbeit als Aufgabe der Interessenvertretung, Rechtsprechung
- (Kollektivrechtliche) Säulen der Vertretung der Beschäftigteninteressen
- Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder als aktive Gewerkschaftsmitglieder: Gesetzesgrundlagen, Rechtsprechung
- Instrumente der Projekt- und Kampagnenarbeit (u.a. Mobilisierung, Beteiligung), Transfer in die Praxis
- Bildungsplanung, Freistellungsansprüche für Grundlagenseminare der (gewerkschaftlichen) Interessenvertretungsarbeit
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Betriebs- und Personalratsarbeit als Teil des verfassungsrechtlich geschützten Demokratieprinzips
Anforderungen an den Personal- bzw. Betriebsrat bei der Gestaltung von Veränderungsprozessen und guten Arbeitsbedingungen (Ziele von „Guter Arbeit“)
Beteiligungsorientierte Öffentlichkeitsarbeit als Aufgabe der Interessenvertretung, Rechtsprechung
(Kollektivrechtliche) Säulen der Vertretung der Beschäftigteninteressen
Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder als aktive Gewerkschaftsmitglieder: Betätigung von Gewerkschaftsmitgliedern im Rahmen des Personalvertretungs- bzw. Betriebsverfassungsrechts (Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung)
Instrumente der Projekt- und Kampagnenarbeit (u.a. Mobilisierung, Beteiligung), Transfer in die Praxis
Bildungsplanung, Freistellungsansprüche für Grundlagenseminare der (gewerkschaftlichen) Interessenvertretungsarbeit
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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