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Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des neuen Entgelttarifvertrags

Speziell für betriebliche Interessenvertretungen des Internationalen Bundes

Am 1. Januar 2023 treten der neue Entgelttarifvertrag des Internationalen Bundes (ETV IB) und der Überleitungstarifvertrag (ÜTV-TM IB) in Kraft. Für Arbeitnehmer*innen, die am 1. Januar 2023 unter den Geltungsbereich des neuen ETV IB fallen, gilt ab diesem Tag der neue ETV IB in Verbindung mit neuen Tätigkeitsmerkmalen.

Der Betriebsrat hat u.a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. Beschäftigte könnten aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung falsch eingruppiert sein. Da die Arbeitgeber rechtlich keine Verpflichtung haben, darauf hinzuweisen, obliegt es häufig der betrieblichen Interessenvertretung, die Beschäftigten zu informieren und zu beraten. Dafür werden Wissen und Handwerkszeug benötigt.

Das Seminar vermittelt die Fähigkeit, Überleitungen verstehen und nachvollziehen zu können. Es bietet einen Überblick über den Aufbau der neuen Entgeltordnung und benennt Besonderheiten.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Die Regelungen zur Überleitung in die neuen Tätigkeitsmerkmale des ETV IB
  • Struktur der Anlage A ETV IB (Aufbau, Teile) und der Entgelttabellen
  • Grundsätze der Eingruppierung und Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag Überleitung
  • Voraussetzungen und Prüfung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Anlage A ETV IB
  • Aufgaben und Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (39 Bewertungen)
    96,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Darstellung der Entgeltordnung des ETV IB im Zusammenhang mit dem Arbeitsrechtssystem
Einführung:

  • Überblick über die Inhalte des Entgelttarifvertrags des Internationalen Bundes
  • Geltungsbereich des Tarifvertrags
  • Erläuterung der Inhalte und Begriffe zur Eingruppierung der Arbeitnehmer*innen gemäß §§ 3, 4 ETV IB
  • Stufenzuordnung und allgemeine Regelungen nach §§ 6, 7 ETV IB
  • Besondere Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Aufbau der Anlage A IB (Allgemeiner Teil und Besondere Teile)

  • Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen
  • Überblick über die allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale
  • Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe

Darstellung der Überleitungsregelungen bezüglich der Voraussetzungen für eine Höhergruppierung innerhalb der Entgeltordnung unter Berücksichtigung bisheriger Besitzstände
Erarbeiten eines Prüfschemas zur Prüfung der Voraussetzungen einer Antragstellung zur Höhergruppierung
Fallbearbeitung und Übungen 
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung der Entgeltordnung – was können Betriebsräte tun, was muss getan werden?

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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