Erfolgreich mitbestimmen in Krankenhaus-Servicebetrieben
Ohne uns läuft im Krankenhaus nichts!
Schätzungen gehen davon aus, dass inzwischen etwa 20 Prozent der Krankenhausbeschäftigten in ausgegliederten Servicegesellschaften arbeiten. Genaue Zahlen liegen nicht vor. Die Ausgliederungen sind ein sozialpolitischer Skandal, weil sie weitgehend als Flucht in schlechter bezahlte Arbeit und niedrigere Sozialstandards zu werten sind. Im Seminar wird zunächst untersucht, um welche Form der Ausgliederung es sich bei den teilnehmenden Betrieben bzw. Unternehmen handelt. So kann geklärt werden, ob diese überhaupt zulässig war bzw. ist.
Auch wenn die Standards in den Dienstleistungsbetrieben abgesenkt werden, bleiben die Mitbestimmungsrechte erhalten. Die Tatsache, dass Beschäftigte wie Leiharbeitnehmer*innen in einen „fremden“ Betrieb entsandt werden, erfordert eine genaue Kenntnis der entsprechenden Rechte. Wir prüfen gemeinsam, ob eine Rückführung in den abgebenden Betrieb möglich ist oder ob die Mitbestimmung in der bestehenden Unternehmensstruktur ausgebaut werden kann. Wie können ausgegliederte Bereiche effektiv in die Gesamt- und Konzernstrukturen der Interessenvertretungen eingebunden werden? Wie kann die Zusammenarbeit mehrerer Interessenvertretungen in solchen Strukturen gelingen?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einordnung des Themas in die Arbeitsrechtssystematik
- Die verschiedenen Formen von Ausgliederungen
- Unterschiedliche Ausgliederungsformen führen zu unterschiedlichen Handlungsoptionen für die betriebliche Interessenvertretung
- Was kann die Interessenvertretung je nach Ausgliederungsform unternehmen?
- Gibt es Wege zurück in den abgebenden Betrieb?
- Mitbestimmung der Töchter über GBR und KBR
Hinweis: Das Seminar richtet sich auch an Interessenvertretungen aus Betrieben, deren Servicebereiche ausgelagert wurden.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Termine
25.08. – 27.08.2025
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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