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Erfolgreich mitbestimmen in Krankenhaus-Servicebetrieben

Ohne uns läuft im Krankenhaus nichts!

Schätzungen gehen davon aus, dass inzwischen etwa 20 Prozent der Krankenhausbeschäftigten in ausgegliederten Servicegesellschaften arbeiten. Genaue Zahlen liegen nicht vor. Die Ausgliederungen sind ein sozialpolitischer Skandal, weil sie weitgehend als Flucht in schlechter bezahlte Arbeit und niedrigere Sozialstandards zu werten sind. Im Seminar wird zunächst untersucht, um welche Form der Ausgliederung es sich bei den teilnehmenden Betrieben bzw. Unternehmen handelt. So kann geklärt werden, ob diese überhaupt zulässig war bzw. ist.

Auch wenn die Standards in den Dienstleistungsbetrieben abgesenkt werden, bleiben die Mitbestimmungsrechte erhalten. Die Tatsache, dass Beschäftigte wie Leiharbeitnehmer*innen in einen „fremden“ Betrieb entsandt werden, erfordert genaue Kenntnis der entsprechenden Rechte. Wir prüfen gemeinsam, ob eine Rückführung in den abgebenden Betrieb möglich ist oder ob die Mitbestimmung in der bestehenden Unternehmensstruktur ausgebaut werden kann. Wie können ausgegliederte Bereiche effektiv in die Gesamt- und Konzernstrukturen der Interessenvertretungen eingebunden werden? Wie kann die Zusammenarbeit mehrerer Interessenvertretungen in solchen Strukturen gelingen?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einordnung des Themas in die Arbeitsrechtssystematik
  • Die verschiedenen Formen von Ausgliederungen
  • Unterschiedliche Ausgliederungsformen führen zu unterschiedlichen Handlungsoptionen für die Interessenvertretung
  • Was kann die Interessenvertretung je nach Ausgliederungsform unternehmen?
  • Gibt es Wege zurück in den abgebenden Betrieb?
  • Mitbestimmung der Töchter über GBR und KBR

Hinweis: Das Seminar richtet sich auch an Interessenvertretungen aus Betrieben, deren Servicebereiche ausgelagert wurden.

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (19 Bewertungen)
    100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Einführung in das Thema und Erfahrungsberichte aus den Einrichtungen
Formen der Ausgliederung und woran sie zu erkennen sind
Handlungsoptionen der Interessenvertretungen, im ausgegliederten Betrieb, im ehemaligen Stammbetrieb - Voraussetzungen und Zusammenarbeit?
Ausgliederung in Unternehmensverbünden
- Handlungsoptionen für den GBR bzw. KBR
- Handlungsoptionen ohne bestehende GBR/KBR
Überblick über die Unternehmensstrukturen
- Die Bedeutung von Unternehmens-Mapping und dessen gezielter Einsatz
- Unterscheidung: „zulässige“ versus „gewillkürte“ Unternehmensstrukturen
- Bewertung/Einordnung der Unternehmensstruktur
Erkennen und Durchsetzen der Handlungsoptionen
- im ausgegliederten Betrieb
- im ehemaligen Stammbetrieb
- im GBR/KBR
Grenzen der betrieblichen Durchsetzungsfähigkeit
Überbetriebliche Handlungsmöglichkeiten
- Tarifvertragliche Regelungen
Rück- und Ausblick
- Wie hat sich der Blick der Teilnehmenden auf das Thema im Allgemeinen verändert?
- Die drei wichtigsten Erkenntnisse und was ich im Betrieb damit erreichen möchte
- Was ich noch gut brauchen könnte (u.a. weitere Bildungsplanung)


Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

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14.10. – 16.10.2026 Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
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