Seminar für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie Beauftragte für Chancengleichheit
Arbeitsrechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit und das ChancenG BaWü
Ein zentrales Arbeitsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung betrifft die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Das beginnt z.B. bei A wie Arbeitszeit, geht über B wie Bewertung von Tätigkeiten oder Wiedereinstieg, E wie Elternzeit oder Eingruppierung, P wie Personalentwicklung, T wie Teilhabe von Frauen an Führungspositionen oder wie Teilzeit und Befristung sowie S wie Stellenbesetzung oder V wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Häufig kommt es zu Handlungsunsicherheiten, weil arbeitsrechtliche Grundlagen fehlen oder noch nicht ausreichend vorhanden sind. In diesem Seminar werden die arbeitsrechtlichen Grundlagen vermittelt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Gleichstellungsauftrags erforderlich sind.
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Zielgruppe
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus Baden-Württemberg -
Freistellung
§ 18 Abs. 2 ChancenG
Sammlung der arbeitsrechtsrelevanten Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie der Beauftragten für Chancengleichheit
Arbeitsvertragliche und tarifrechtliche Grundlagen; Abgrenzung individueller Absprachen von kollektiven (allgemeinen) Regelungen
Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Grundsätze für die Gleichstellungsarbeit
Wesentliche gesetzliche Regelungen für die Gleichstellungsarbeit, u. a. im:
- Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Zusammenarbeit mit den betrieblichen Akteur*innen
Der Gleichbehandlungsgrundsatz als Pflicht des Arbeitgebers/der Dienststelle sowie als Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung nach AGG, BetrVG, BPersVG, LPVG BaWü und Chancengleichheitsgesetz BaWü
Einbringen von arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus der eigenen Praxis als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte oder Beauftragte für Chancengleichheit
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