Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Stark in doppelter Rolle – Handlungsspielräume im Betriebs- und Personalrat

Die zwei Säulen der betrieblichen Interessenvertretung

Betriebsräte bzw. Personalräte und Gewerkschaften haben unterschiedliche Aufgaben. Zugleich sind aber viele Betriebs- und Personalratsmitglieder in einer Gewerkschaft aktiv oder überlegen, dies zu werden. Führt das zu unlösbaren Rollenkonflikten? Nein, das muss es nicht! Es kommt darauf an, die Stärken beider Rollen sinnvoll auszuspielen.

Betriebsrats- und Personalratsmitglieder vertreten die Interessen von Beschäftigten, Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Betriebs- und Personalräte sind dem Betriebsfrieden verpflichtet und dürfen z.B. nicht zum Streik aufrufen, für Gewerkschaften gilt das nicht – Streikaufrufe machen viele Tarifverträge erst möglich.

Es gibt also Unterschiede in den jeweiligen Rollen – und manch Arbeitgeber vertritt sogar die Auffassung, dass sich Gewerkschaften aus „seinem“ Betrieb (und „seinem“ Betriebs- oder Personalrat) herauszuhalten hätten. Demgegenüber spricht der Gesetzgeber von einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ der Beteiligten. Es handelt sich um zwei Säulen der Interessenvertretung, die erst zusammen eine wirksame Interessenvertretung und eine lebendige Demokratie im Betrieb ermöglichen. Wie bekomme ich als gewerkschaftlich aktiver Betriebs-/Personalrat einen guten „Hütewechsel“ in meiner betrieblichen Praxis hin? Wie kann ich vielleicht sogar mit den beiden Rollen und ihren besonderen Stärken ein wenig „spielen“ – zum Wohle der Beschäftigten bzw. der Mitglieder?

Anhand praktischer Beispiele wird im Seminar geklärt, welche rechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber für die Zusammenarbeit der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung macht. Thematisiert werden die Voraussetzungen, unter denen Regelungen in Tarifverträge oder in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen aufgenommen werden, sowie die Handlungsspielräume gewerkschaftlich aktiver Betriebs- bzw. Personalräte während der Arbeitszeit und im Zusammenhang mit ihrer Gremientätigkeit. Zudem wird erörtert, wie inhaltliche Abstimmungsprozesse zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Gewerkschaft im Interesse und zum Schutz der Beschäftigten gestaltet werden können und welche Projekte sich besonders für eine enge Zusammenarbeit der beiden Vertretungsebenen eignen. Eigene Problemstellungen und Praxisbeispiele erfolgreichen Zusammenwirkens können eingebracht und gemeinsam weiterbearbeitet werden.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Betriebs- und Personalratsamt als Teil des verfassungsrechtlich geschützten Demokratieprinzips im Betrieb/in der Dienststelle
  • Aufgaben und Rolle des Betriebs- und Personalrats und die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit von Gewerkschaftsmitgliedern
  • Betriebs- und Personalratsmitglieder als aktive Gewerkschaftsmitglieder, Betätigungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern im betriebsverfassungsrechtlichen Rahmen, zwei Linien der kollektiven Interessenvertretung (Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung)
  • Überblick und Einführung: Tarifrecht und Grundlagen von Tarifverhandlungen
  • Interessenwahrnehmung und deren Durchsetzung im Sinne der Beschäftigten
  • Instrumente der Projekt- und Kampagnenarbeit (u.a. Mobilisierung, Beteiligung an der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung)
  • Bildungsplanung: Freistellungsansprüche aus Gesetzen und Tarifverträgen für Grundlagenseminare für die (gewerkschaftsaktive) Betriebs- bzw. Personalratsarbeit (Unterscheidung und aktuelle Rechtsprechung)

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
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(Format: TT.MM.JJJJ – Eingabe auch per Tastatur möglich)

28.09. – 30.09.2026 Niedersachsen | Undeloh weitere Infos | Anmeldung

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