JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (nach BPersVG)
Speziell für JAVen der Bundesagentur für Arbeit
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Bundespersonalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für die Jugend- und Auszubildendenvertretung besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar leitet mittels praxisnaher Übungen dazu an, im Alltag der Dienststelle kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist nötig, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
- Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
- Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
- Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
- Die Beziehung zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft
- Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
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Zielgruppe
Mitglieder der JAV nach BPersVG -
Freistellung
§ 105 i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG -
Bewertung
97,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Einführung in das Personalvertretungsrecht:
- Struktur und Geschichte des BPersVG, insbesondere Verankerung der JAV
- Grundsätze und Leitlinien des BPersVG
- Allgemeine Aufgaben der Personal- und der Jugendvertretung
Zustandekommen und Aufbau der Jugendvertretung, Rechtsstellung:
- Wahlen
- Geschäftsführung
- Sitzungen, Sprechstunden
- Kosten und Sachaufwand
- Verbot der Beitragserhebung
- Ehrenamtsprinzip, Arbeitszeitversäumnis, Freistellungsansprüche, Schulungs- und Bildungsmöglichkeiten
- Schutzvorschriften
Aufgaben der JAV:
- Antragsrechte
- Überwachungsrechte
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden
Zusammenarbeit mit dem Personalrat:
- Antragsrecht gegenüber dem Personalrat
- suspensives Veto
- Teilnahme an Personalratssitzungen
- Unterrichtsanspruch
Zusammenarbeit mit den Stufenvertretungen
Sitzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung:
- Einladung
- Durchführung
- Teilnahme von Gewerkschaftsvertreter*innen
Beteiligungs- und Initiativrechte des Personalrats unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage der Jugendvertretung
Jugend- und Auszubildendenversammlung
Bearbeitung praktischer Fälle, Planspiele und Praxissimulation
Grundlagen des Tarifrechts für Jugendvertreter*innnen
Aktuelle Probleme und Schwerpunkte der JAV- Arbeit (z.B. Veränderung der BA)
Termine
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19.04. – 23.04.2027
Thüringen | Bad Blankenburg
Nur für den Bereich Sozialversicherung |
weitere Infos | Anmeldung |
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