Betriebsratswahl: Normales Wahlverfahren – Wahlvorstandsschulung (Zwei-Tages-Seminar)
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/br-wahl. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder -
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Der Wahlvorstand (Rechte und Pflichten, Wahlschutz und Kosten der Tätigkeit des Wahlvorstands)
Grundbegriffe und Grundsätze der Betriebsratswahl (Arbeitnehmerbegriff – wählbare und wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen, Betriebsbegriff, Unternehmensbegriff)
Erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Tarifparteien und Betriebsräte (u.a. Bildung von unternehmenseinheitlichen Betriebsräten, Zusammenfassung von Betrieben, Errichtung von Sparten-Betriebsräten, andere Arbeitnehmer*innen-Vertretungsstrukturen)
Zusammensetzung des Betriebsrats (Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder, Zusammensetzung nach Geschlechtern, Organisationsbereichen und Beschäftigungsarten (§ 15 BetrVG))
Übersicht über die Wahlverfahren:
- Regelwahlverfahren für Betriebe mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmenden
- „Optionsmodell“ für Betriebe mit mehr als 101 und bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmenden, das eine vorhergehende Einigung zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand über das Wahlverfahren voraussetzt und zur Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens führen kann (§ 14a Abs. 5 BetrVG)
Wahlvorbereitende Maßnahmen:
- Einzuhaltende Fristen aus der Wahlordnung und dem BetrVG
- Wahlausschreiben (Inhalt, Form und Veröffentlichung)
- Einreichung von Wahlvorschlägen (Fristen, Form und Inhalt)
- Organisatorische Fragen zur Vorbereitung der Wahl
- Verhältnis- oder Mehrheitswahl (Voraussetzungen und Folgen für die Wahl)
Durchführung der Betriebsratswahl:
- Organisation des Wahlverfahrens (Ort und Räumlichkeiten, Hilfsmittel für die Wahl, Unterstützung durch Wahlhelfer etc.)
- Durchführung der Stimmabgabe (Wahlgrundsätze: geheime und unmittelbare Wahl)
- Voraussetzungen und Ablauf der Briefwahl
Wahlnachbereitende Aufgaben:
- Stimmenauszählung
- Feststellung der gewählten Betriebsratsmitglieder
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Einladung zur konstituierenden Sitzung
Wahlanfechtung und Nichtigkeit der Wahl (Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und aktuelle Rechtsprechung)
Umsetzung in der betrieblichen Praxis: Übungen
Termine
01.12. – 02.12.2025 Hessen | Fulda | weitere Infos | Anmeldung | |
02.12. – 03.12.2025 Nordrhein-Westfalen | Münster | weitere Infos | Anmeldung | |
02.12. – 03.12.2025 Nordrhein-Westfalen | Aachen | weitere Infos | Anmeldung | |
08.12. – 09.12.2025 Hessen | Frankfurt am Main | weitere Infos | Anmeldung | |
09.12. – 10.12.2025 Nordrhein-Westfalen | Köln | weitere Infos | Anmeldung | |
21.01. – 22.01.2026 Nordrhein-Westfalen | Dortmund | weitere Infos | Anmeldung | |
18.02. – 19.02.2026 Nordrhein-Westfalen | Dortmund | weitere Infos | Anmeldung | |
19.02. – 20.02.2026 Nordrhein-Westfalen | Köln | weitere Infos | Anmeldung |
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