Online-Meetup: Künstliche Intelligenz – AI-Act – Besteht noch Handlungsbedarf auf betrieblicher Ebene?
Überblick über die europäischen Regelungen, insbesondere aus Sicht der Beschäftigten
Mit dem weltweit ersten Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt zur Regulierung von KI gemacht. Nun ist die Umsetzung des europäischen "AI-Act" in deutsches Recht bis auf die Ebene der Unternehmen erforderlich. Der AI-Act regelt nicht nur den Einsatz von KI-Systemen, sondern bringt auch neue Anforderungen und Überwachungspflichten mit sich, die insbesondere für die gesetzliche Interessenvertretung von großer Bedeutung sind.
Unsere Online-Veranstaltung informiert über die Kernpunkte des KI-Gesetzes und gibt einen Überblick, wie die gesetzlichen Interessenvertretung ihre Aufgaben bei der Umsetzung des Gesetzes effektiv wahrnehmen kann. Insbesondere wird es darum gehen, wie der Einsatz von KI-Systemen im Betrieb überwacht und die Wahrung der Beschäftigtenrechte sichergestellt werden kann, z.B. beim Schutz vor Verhaltens- und Leistungskontrolle, beim Datenschutz oder beim diskriminierungsfreien Einsatz von KI-Systemen.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Überblick: Der AI-Act und seine wichtigsten Bestimmungen
Wie beeinflusst der AI-Act den Einsatz von KI-Systemen im Betrieb?
Überwachungs- und Mitbestimmungspflichten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Einsatz von KI
Praktische Handlungsempfehlungen: Wie können gesetzliche Interessenvertretungen ihre Rolle im Umgang mit KI-Systemen aktiv gestalten?
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