Online-Seminar: Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Arbeitsrechtliche Folgen und Bedeutung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Das KCanG legalisiert den privaten Anbau von Cannabis durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbaugenossenschaften. Ab dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum straffrei mit sich führen.
Die Verabschiedung des KCanG hatte auch unmittelbare Änderungen im Arbeitsschutzrecht zur Folge, u.a. in der Arbeitsstättenverordnung. Im Arbeitsschutzrecht gibt es grundsätzlich kein absolutes Betäubungsmittelverbot. Der Besitz und Konsum entsprechender Mittel ist dort nicht per se verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie z.B. die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) oder die DGUV Vorschrift 1, die ein absolutes oder mittelbares Verbot von Suchtmitteln am Arbeitsplatz enthalten. Darüber hinaus sind Einschränkungen zu beachten, die sich unmittelbar aus dem KCanG ergeben.
In diesem Seminar geben wir zunächst einen Überblick über die Regelungen des KCanG und die Auswirkungen der Legalisierung auf die Arbeitswelt. Wir erläutern, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber den Konsum verbieten kann und klären, ob Drogentests im Betrieb zulässig sind. Welche Arbeitsschutzbestimmungen sind zu beachten, und wie sieht es mit dem Unfallversicherungsschutz und der Haftungsbeschränkung aus, wenn jemand unter Cannabiseinfluss steht? Wie kann eine sinnvolle Sucht- und Cannabisprävention im Betrieb geregelt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einordnung des Konsumcannabisgesetzes in die Normenhierarchie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Arbeitsweltrelevante Regelungen und Inhalte des Konsumcannabisgesetz im Überblick, u.a. gesetzliche Grundlagen zu Besitz, Erwerb, Abgabe und Konsum
- Neue und bestehende arbeitsschutzrechtliche Regelungen zum Umgang mit Cannabis in Betriebsstätten (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, Arbeitsstättenverordnung)
- Suchtmittelkonsum als Gefährdungs- und Belastungsfaktor (Gefährdungsbeurteilung)
- Zulässigkeit des Verbots von Cannabis am Arbeitsplatz, Rechtsfolgen eines Verbots, Zulässigkeit und Voraussetzungen von Drogentests
- Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Anordnung von betrieblichen Konsumverboten sowie bei der Sucht- und Cannabisprävention
- Ziele und Inhalte einer betrieblich vereinbarten Sucht- und Cannabisprävention (Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung)
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Auswirkungen des regelmäßigen Cannabiskonsums und Erscheinungsformen der Abhängigkeit
Einordnung des Konsumcannabisgesetzes in die Normenhierarchie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeitsweltrelevante Regelungen und Inhalte des Konsumcannabisgesetz im Überblick, u.a. gesetzliche Grundlagen zum Besitz, Erwerb, Abgabe und Konsum
Neue und bestehende arbeitsschutzrechtliche Regelungen zum Umgang mit Cannabis in Betriebsstätten (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, Arbeitsstättenverordnung)
Suchtmittelkonsum als Gefährdungs- und Belastungsfaktor (Gefährdungsbeurteilung)
Zulässigkeit des Verbots von Cannabis am Arbeitsplatz, arbeitsrechtliche Folgen eines Verbots, Zulässigkeit und Voraussetzungen von Drogentests
Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Anordnung von betrieblichen Konsumverboten sowie bei der Sucht- und Cannabisprävention
Ziele und Inhalte einer betrieblich vereinbarten Sucht- und Cannabisprävention (Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung)
Termine
04.02.2025 Online-Veranstaltung | Internet | weitere Infos | Anmeldung | |
14.04.2025 Online-Veranstaltung | Internet | weitere Infos | Anmeldung |
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