Online-Meetup: Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Einführender Überblick und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
Der Gender-Pay-Gap gilt als zentraler Indikator für geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede. Die Ursachen können vielfältig sein: Frauen arbeiten beispielsweise in schlechter bezahlten Berufen oder erreichen seltener Führungspositionen als Männer. Manche Frauen erhalten aber auch weniger Geld von ihrem Arbeitgeber, obwohl ihre Tätigkeit, ihre Ausbildung und ihre Erwerbsbiografie mit denen ihrer männlichen Kollegen vergleichbar sind. 2023 betrug der Gender-Pay-Gap zwischen den durchschnittlichen Bruttoverdiensten von Frauen und Männern 18 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Die im Mai 2023 verabschiedete EU-Richtlinie enthält Mindestanforderungen zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder oder gleichwertiger Arbeit für Männer und Frauen (im Folgenden „Grundsatz des gleichen Entgelts“) und des Diskriminierungsverbots, insbesondere durch Entgelttransparenz und Stärkung der Durchsetzungsmechanismen. Die Richtlinie ist bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.
Gesetzliche Interessenvertretungen sollten sich jedoch bereits jetzt mit den Anforderungen der EU-Richtlinie auseinandersetzen, da diese weitreichende Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen, Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Entgeltgrundsätzen, Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen oder Auskunftsrechten von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber haben werden.
Im Rahmen des Seminars wird ein erster Überblick über die Regelungen und die möglichen Auswirkungen der EU-Richtlinie gegeben. Außerdem werden die damit verbundenen Mitwirkungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen zur Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Regelungen zur Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht vorgestellt.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
25.03.2025 Online-Veranstaltung | Internet | weitere Infos | Anmeldung | |
20.05.2025 Online-Veranstaltung | Internet | weitere Infos | Anmeldung |
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