Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

SächsPersVG spezial: Die Sitzungsniederschrift

In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift gemäß § 42 SächsPersVG behandelt.

Über jede Sitzung des Personalausschusses ist ein Protokoll zu führen. Dieses dient u.a. der Dokumentation und Sicherung der vom Personalrat gefassten Beschlüsse. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient die Niederschrift als Beweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.

Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an Inhalt, Form und Anfertigung einer ordnungsgemäßen Sitzungsniederschrift gemäß SächsPersVG. Darüber hinaus wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Sitzungsniederschrift gegeben.

Aufbauend und vertiefend kann das Seminar „Wer macht das Protokoll?“ besucht werden.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Ziel und Zweck der Niederschrift nach SächsPersVG
  • Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Niederschrift nach § 42 SächsPersVG
  • Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 47 Abs. 1 SächsPersVG

Ziel und Zweck der Sitzungsniederschrift gemäß SächsPersVG
Funktion und Bedeutung der Sitzungsniederschrift
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen (§ 416 ZPO, Beweiskraft von Privaturkunden und § 42 SächsPersVG)
Zusammenhang zwischen Sitzungsniederschrift und Beschlussfassung
Bedeutung der Sitzungsniederschrift für die Arbeit und Erklärungen des Personalrats gegenüber der Dienststelle 
Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Sitzungsniederschrift gemäß § 42 SächsPersVG
Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?
Können Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift erhoben werden? Darf die Sitzungsniederschrift berichtigt werden?
Aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift

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Termine

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(Format: TT.MM.JJJJ – Eingabe auch per Tastatur möglich)

03.07.2026 Sachsen | Leipzig weitere Infos | Anmeldung
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