SächsPersVG: Einführung in das Personalvertretungsgesetz, die Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten
Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten. Das klingt stark. Aber: Wie geht das? Wer sind die Beschäftigten? Wo und wann müssen Personalräte informiert, gefragt und angehört werden?
Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse der Personalratsarbeit und führt in die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte ein. Sie lernen die Bestimmungen des SächsPersVG hinsichtlich der Informationsrechte des Personalrates sowie der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und sozialen Angelegenheiten anhand konkreter Praxisbeispiele kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundlagen des Personalvertretungsrechts
- Allgemeine Aufgaben und Geschäftsführung des Personalrats
- Information der Beschäftigten durch den Personalrat; Zusammenarbeit mit den Beschäftigten
- Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einführung in die Beteiligungsrechte des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten
- Dienstvereinbarung
- Personalrat und die Rechte bei der Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen des öffentlichen Diensts
-
Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Gesellschafts-, wirtschafts- und betriebspolitische Grundlagen der Personalratstätigkeit
Überblick über Aufbau und Struktur des Personalvertretungsgesetzes, Umgang mit dem Gesetz und Klärung von Rechtsbegriffen
Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Geschäftsführung des Personalrats (§§ 33-48 SächsPersVG), u.a. Sitzungen, Beschlüsse, Kosten und Sachaufwand
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder:
- Freistellungsmöglichkeiten
- Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
- Schutz vor Kündigung und Versetzung (§ 15 KSchG)
Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststellenleitung (§§ 2,10 SächsPersVG)
Zusammenarbeit des Personalrats mit den Beschäftigten: Sprechstunden, Personalversammlungen, Schweigepflicht
Zusammenarbeit mit weiteren Akteur*innen in der Dienststelle (Gewerkschaft, JAV, SBV, Gleichstellungsbeauftragte)
Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats: Bedeutung gegenüber den Beschäftigten
Systematisches Bearbeiten von Themen des Personalrats
Übersicht und Struktur der Beteiligungsrechte
Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung
Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung
Zustimmungsverweigerung des Personalrats in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
Kurzüberblick: Initiativrecht und Dienstvereinbarung
Verfahren zur rechtlichen Durchsetzung der Personalratsrechte
Termine
| 22.06. – 26.06.2026 Sachsen | Dresden | weitere Infos | Anmeldung | |
| 26.10. – 30.10.2026 Sachsen | Dresden | weitere Infos | Anmeldung |
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