Online-Meetup: Diversity und Respekt im Betrieb
Wie die gesetzliche Interessenvertretung mitgestalten kann
Rechtspopulistische und ausgrenzende Einstellungen haben nicht nur gesamtgesellschaftlich zugenommen, sondern sind auch in Betrieben und Dienststellen ein wachsendes Problem und führen mitunter auch dort zu einer Spaltung der Belegschaft. Wichtige Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung, Ausgrenzung jeglicher Art oder Benachteiligung von Beschäftigten aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung sind die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung.
Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. die Personalvertretungsgesetze bieten nicht nur die rechtliche Handhabe, Diskriminierungen zu unterbinden, sondern auch die Grundlage, eine gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit aktiv zu fördern.
In diesem Online-Meetup geben wir einen ersten Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung aus dem BetrVG sowie den Personalvertretungsgesetzen und der Praxis. Darüber hinaus bieten wir weiterführende Seminare zur Vertiefung und Erarbeitung möglicher Eckpunkte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen an.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Rechtliche Definition und Grundlagen von Diskriminierung im Arbeitsleben
Antidiskriminierungsrecht in den Mitbestimmungsgesetzen
Was sagt das BetrVG bzw. PersVG zu Interkulturalität, Diversity, Gender, Rassismus etc.
Welche Handlungsaufträge ergeben sich daraus für Arbeitgeber und gesetzliche Interessenvertretungen?
Überblick: Antidiskriminierungsrecht als zu überwachendes Recht
Erfahrungsaustausch
Termine
| 30.04.2026 Online-Veranstaltung | Internet | weitere Infos | Anmeldung | |
| 17.11.2026 Online-Veranstaltung | Internet | weitere Infos | Anmeldung |
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