Gewaltprävention am Arbeitsplatz
Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitgeber haben gegenüber Beschäftigten eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Diese verpflichtet sie, Übergriffe und Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern, geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention bzw. Notfallorganisation zu treffen und auf deren Umsetzung zum Schutz der Beschäftigten hinzuwirken. Die betriebliche Interessenvertretung hat dabei Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte (z.B. bei der Arbeitsplatzgestaltung oder beim Arbeits- und Gesundheitsschutz).
Ziel des Seminars ist es u.a., Erscheinungsformen und Ursachen von Aggression und Gewalt aufzuzeigen und Ansätze zum Schutz der Beschäftigten vorzustellen. Dabei nehmen wir die gesetzlichen Grundlagen und die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in den Blick. Weiter schauen wir auf die der einschlägigen Beteiligungsrechte der Interessenvertretung und entwickeln Maßnahmen und Strategien zur Gewaltprävention und Nachsorge.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Ursachen und Folgen von Gewalt und Aggression im beruflichen Alltag
- Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten
- Gefährdungsbeurteilung mit dem Ziel der Vermeidung gewalttätiger Übergriffe
- Betrieblicher Umgang in und nach Gewaltsituationen und psychosoziale Notfallversorgung
- Berufsgenossenschaftliche Aspekte (z.B. bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung aufgrund von Gewalt)
- Präventive Schutz- und Deeskalationsmaßnahmen
- Vorstellung von Modellen zur Gewaltprävention
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung, Erarbeitung von Eckpunkten einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
31.08. – 04.09.2026
Hessen | Gladenbach
Speziell für Ein Seminar im Rahmen der Fachbereich C-Bildungswoche |
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