TVöD-Sparkassen: Einführung und Überblick in die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei den Sparkassen. Er enthält zentrale Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz und Eingruppierung der Beschäftigten. Eine Reihe von Öffnungsklauseln ermöglicht ergänzende oder konkretisierende betriebliche Regelungen. Dies erfordert umfassende Kenntnisse der Personal- und Betriebsräte und beinhaltet umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben.
Neben den Spezialangeboten zum Eingruppierungsrecht in Sparkassen bietet das Seminar einen allgemeinen Überblick sowie eine Einführung in die Regelungen, Ziele, Grundbegriffe und Definitionen. Darüber hinaus werden die damit verbundenen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Anwendung und Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen erläutert. Aufbauend darauf gibt es vertiefende Angebote, u. a. zum Eingruppierungsrecht.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Hinweis: Für Vertiefungen zum Thema „TVöD-Sparkassen” Eingruppierungsrecht der Sparkassenbeschäftigten” werden die Grundlagen und der Aufbau erläutert.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Allgemeine Einführung in das Tarifrecht des TVöD-Sparkassen:
- Interessen der Tarifparteien, Ziele der Tarifrechtsreform, Prozessvereinbarung
- Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe für Personal- bzw. Betriebsräte
Einordnung des Tarifvertrags ins Arbeitsrechtssystem – Verhältnis zu Gesetzen und betrieblichen Regelungen
Struktur und Aufbau des TVöD-Sparkassen (Allgemeiner Teil und Besondere Teile)
Allgemeine Vorschriften des Abschnitts I (§§ 1–5 TVöD-Sparkassen): Inhalt, Aufgaben und Pflichten der Akteure, Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Abschnitt II - Arbeitszeit: Überblick über die Begriffe des TVöD-Sparkassen zur Arbeitszeit; Definitionen und Erläuterungen, Darstellung der Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Abschnitt III - Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen:
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Aufbau und Struktur der neuen Entgelttabelle, Überleitungsregelungen
- Stufensystematik, Hemmen und Beschleunigen beim Stufenaufstieg
Überblick über die weiteren Regelungen des Abschnitts III:
- Erschwerniszuschläge, Jahressonderzahlung, Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, Entgelt im Krankheitsfall, besondere Zahlungen, betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV - Urlaub und Arbeitsbefreiung:
- Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
Abschnitt V - Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
- Befristete Arbeitsverträge, Führung auf Probe, Führung auf Zeit, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Zeugnis
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung und betriebliche Umsetzung der einzelnen Abschnitte des TVöD-Sparkassen
Termine
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15.06. – 19.06.2026
Hessen | Kassel
Nur für den Bereich Finanzdienstleistungen |
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