Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

TVöD aktuell: Änderungen im TVöD – Arbeitszeit im Rettungsdienst

Umgang mit Bereitschaftszeiten, Faktorisierung und 24-Stunden-Diensten

Seit der Einigung der Tarifvertragsparteien im April 2025 gelten diverse neue Regeln für den kommunalen Rettungsdienst. So wurde unter anderem vereinbart, die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die sich aus der Summe von Bereitschafts- und Vollarbeitszeiten ergibt, stufenweise abzusenken. Durch Betriebs- bzw. einvernehmliche Dienstvereinbarungen können 24-Stunden-Dienste eingeführt werden, welche die neu festgelegte tägliche Höchstarbeitszeit im Tarifvertrag überschreiten. Voraussetzung dafür sind Regelungen in den Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur näheren Ausgestaltung der Arbeitszeit sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Im Seminar stellen wir zunächst die neuen tarifvertraglichen Regelungen im Kontext der arbeitszeitrechtlichen Normenhierarchie dar und ordnen sie in ihrer Bedeutung für die Arbeitsbedingungen ein. Dann erarbeiten wir uns die damit verbundenen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Darstellung des Tarifergebnisses TVöD 2025 speziell für die Beschäftigten im Rettungsdienst und Voraussetzungen der betrieblichen Umsetzung
  • Einbettung des Tarifergebnisses in die Normenpyramide des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrechts: Regelungen und Öffnungsklauseln aus dem Arbeitszeitgesetz sowie betroffene Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz
  • Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Ausgestaltung der Verlängerung der Höchstarbeitszeiten, beim Gestalten von Nacht- und Schichtarbeit
  • Mögliche Inhalte und Voraussetzungen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG bei u. a. einer Verlängerung der Höchstarbeitszeit auf bis zu 24 Stunden – Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten
  • Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen und kollektivrechtliche Voraussetzungen der Umsetzung der neuen tarifvertraglichen Regelungen
  • Beschäftigte in die Umsetzung des Tarifergebnisses aktiv einbeziehen
  • Eckpunkte für Betriebs- bzw. einvernehmliche Dienstvereinbarungen – „Leitplanken“ zum Schutz der Beschäftigten setzen

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV

Was wurde neu im TVöD vereinbart?: Darstellung des Tarifergebnisses TVöD 2025 speziell für die Beschäftigten im Rettungsdienst und Voraussetzungen der betrieblichen Umsetzung
Einbettung des Tarifergebnisses in die Normenpyramide des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrechts: Regelungen und Öffnungsklauseln aus dem Arbeitszeitgesetz sowie betroffene Regelungen aus dem Arbeitsschutzgesetz
Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Ausgestaltung der Verlängerung der Höchstarbeitszeiten, beim Gestalten von Nacht- und Schichtarbeit
Mögliche Inhalte und Voraussetzungen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG bei u. a. einer Verlängerung der Höchstarbeitszeit auf bis zu 24 Stunden - Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten
Welche Aufgaben und Rechte ergeben sich daraus für BR, PR, MAV?:

  • Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivrechtliche Voraussetzungen der Umsetzung der neuen tarifvertraglichen Regelungen

Wie können Beschäftigte in die Umsetzung des Tarifergebnisses aktiv einbezogen werden?
Bedeutung und Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung der neuen Regeln
Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. einvernehmliche Dienstvereinbarung – „Leitplanken“ zum Schutz der Beschäftigten setzen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

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