Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten – Kombi-Seminar (mehrteilig)
Agieren statt reagieren
Zum Format: Dieses Seminar ist als Online-Blended-Learning-Format angelegt – eine strukturierte Lernreise mit Selbstlernphasen und interaktiven Online-Workshops.
Die zentralen Regelungen der Betriebsverfassung werden in strukturierten Online-Modulen selbstständig erarbeitet. In begleitenden Workshops werden Fragen aufgegriffen, Praxissituationen eingeordnet und gemeinsam bearbeitet. Kontinuierliche Begleitung sowie der Austausch in der Gruppe sichern einen verbindlichen, unterstützten und praxisnahen Lernprozess.
Zum Inhalt: Bei der Gestaltung der Arbeitszeit, bei Fragen zur Entlohnung, bei der Urlaubsplanung oder bei der Einführung technischer Systeme hat der Betriebsrat echte Mitbestimmungsrechte. In diesen Bereichen kann er nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden.
Im Seminar wird praxisnah erarbeitet, wo Mitbestimmung greift und wie sie konkret genutzt werden kann. Anhand typischer Situationen aus dem Betriebsalltag werden Vorgehensweisen entwickelt, um die Beteiligungsrechte aktiv zu nutzen und zugunsten der Beschäftigten durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
- Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
- Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
- Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Erfahrungsaustausch über die betriebliche Situation
Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.:
- Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
- Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung
Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren
Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Form und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
- Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
- Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Betriebsvereinbarung)
Einigungsstelle:
- Rechtliche Grundlagen (§§ 76, 76a BetrVG)
- Aufgaben der Einigungsstelle, Verfahren der Einberufung und Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)
Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)
Hinzuziehung externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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