LPVG Baden-Württemberg: Das ergebnisorientierte Vierteljahresgespräch
Das Vierteljahresgespräch nach § 68 LPVG-BW ist weit mehr als ein formaler Pflichttermin – es ist eine Chance, die Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle aktiv zu gestalten, Impulse zu setzen und die Interessen der Beschäftigten sichtbar zu machen.
Damit dieser Austausch Wirkung entfaltet, braucht es klare Kenntnisse, eine gute Vorbereitung und ein souveränes Auftreten im Gespräch.
In diesem kompakten Tagesseminar erfahren Personalratsmitglieder, wie sie das Vierteljahresgespräch professionell, rechtssicher und zielorientiert gestalten. Sie lernen, wie sie Themen im Gremium priorisieren, Informationen bei Beschäftigten einholen und daraus überzeugende Gesprächspunkte entwickeln. Gleichzeitig erhalten Personalratsmitglieder wertvolles Know-how zur Gesprächs- und Verhandlungsführung, um ihre Anliegen konstruktiv und wirkungsvoll zu platzieren.
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
- Verpflichtung zur Durchführung von Vierteljahresgesprächen nach §68 LPVG-BW
- Beratende Teilnahme von z.B. SBV, JAV und Beauftragte für Chancengleichheit
- Auswahl der zu beratenden Themen und mögliche Beteiligung der Beschäftigten bei der Auswahl der Themen
- Thematische Überschneidungen des Vierteljahresgesprächs mit dem Wirtschaftsausschuss nach § 72 LPVG-BW
- Einlassungs- und Erörterungspflicht nach § 68 LPVG-BW
- Informationsrechte nach § 71 LPVG-BW
-
Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 44 Abs. 1 LPVG BW
Verpflichtung zur Durchführung von Vierteljahresgesprächen nach § 68 LPVG-BW
Beratende Teilnahme von z.B. SBV, JAV und Beratende Teilnahme von z.B. SBV, JAV und Beauftragte für Chancengleichheit
Auswahl der zu beratenden Themen
Thematische Überschneidungen des Vierteljahresgesprächs mit dem Wirtschaftsausschuss nach § 72 LPVG-BW
Einlassungs- und Erörterungspflicht nach § 68 LPVG-BW
Informationsrechte nach § 71 LPVG-BW
Grundlagen der Gesprächsführung
Protokollierung des Vierteljahresgesprächs
Weiterarbeit an getroffenen Vereinbarungen
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