Grenzen achten, Auszubildende schützen: Prävention sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt in der Ausbildung
Auszubildende befinden sich in einem besonders vulnerablen Abhängigkeitsverhältnis. Sie sind auf die Unterstützung und Anleitung ihrer Ausbilder*innen, Kolleg*innen und Vorgesetzten angewiesen und müssen sich häufig erst noch in der Arbeitswelt zurechtfinden. Bestehende Hierarchien können es erschweren, Grenzverletzungen zu erkennen, anzusprechen und Unterstützung einzufordern, wodurch sich das Risiko für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt erhöhen. Umso wichtiger ist eine gesetzliche Interessenvertretung, die sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt frühzeitig erkennt, Betroffene unterstützt und wirksame Präventionsstrategien entwickelt, welche die Vulnerabilität von Auszubildenden mitdenken.
Das Seminar vermittelt rechtliche Grundlagen und zeigt auf, wie Grenzverletzungen frühzeitig erkannt, wirksam verhindert und konsequent bearbeitet werden können. Wie können Betroffene geschützt werden? Wie können Betriebs- oder Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung Betroffene sensibel beraten? Welche Schritte sind bei Beschwerden nach dem AGG zu beachten und welche Regelungen, z.B. zur Schulung der Beschäftigten, können in Betriebs- und Dienstvereinbarungen verankert werden? Diese und weitere Fragen diskutieren wir mit erfahrenen Referent*innen und erarbeiten gemeinsame Handlungsstrategien für eine respektvolle und sichere Ausbildung.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt in der Ausbildung:
- Definitionen, Erscheinungsformen und Abgrenzungen
- Auswirkungen auf Betroffene, Ausbildungserfolg und Betriebsklima
- Schutzansprüche von Auszubildenden
Verantwortung der gesetzlichen Interessenvertretung hinsichtlich der Situation von Auszubildenden
Überblick über die rechtlichen Grundlagen:
- Sexuelle Belästigung als Benachteiligungstatbestand nach dem AGG (u.a. Beschwerderecht, Recht auf Entschädigung)
- Schutz- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bzw. der Dienststelle
- Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat und JAV
- Überblick über arbeits-, ausbildungs- und strafrechtliche Bezüge
- Aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und betrieblicher Praxis
Einführung in die Aufgaben, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
- Abhängigkeiten und besondere Schutzbedarfe erkennen
- Prävention von Risikofaktoren und begünstigenden Rahmenbedingungen
- Möglichkeiten und Grenzen der Beratung
- Beschwerdewege und Interventionsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit und der Schutzinteressen von Betroffenen
- Strategieentwicklung zum Vorgehen bei Verdachts- und Konfliktfällen
- Zusammenarbeit mit Arbeitgeber bzw. Dienststelle
Weitere Bildungsplanung
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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