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LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht

Einführung und Überblick (PR 1 LPVG BW)

Personalratsmitglieder werden täglich mit unterschiedlichsten Problemen konfrontiert. Um diese zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, sind fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsgesetzes erforderlich. Darüber hinaus ist die Fähigkeit notwendig, dieses Wissen in der Praxis anzuwenden.

Dieses Seminar vermittelt sowohl grundlegendes Wissen als auch Handlungskompetenz. Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen des Personalvertretungsrechts, die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Mitwirkung an Entscheidungen der Dienststelle. Darüber hinaus wird dargestellt, in welchen Fällen eine Freistellung für die Personalratsarbeit besteht und wie der Anspruch auf Schulung geltend gemacht werden kann.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen des Landespersonalvertretungsrechts
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Die Geschäftsführung des Personalrats, u.a.: Einberufung von Sitzungen, Ersatzmitglieder, Schutz der Personalratsmitglieder, Zusammenarbeit mit der Frauenvertretung
  • Die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
  • Freistellung, Schulungsansprüche, personelle und materielle Ansprüche

Mit Übungen und Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis.

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 44 Abs. 1 LPVG BW, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (1.569 Bewertungen)
    97,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Grundlagen der Arbeit als gesetzliche Interessenvertretung 
Einstieg in das Arbeitsrecht, Überblick anhand der Normenpyramide
Überblick über das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
Umgang mit dem Gesetz und Klärung von Rechtsbegriffen
Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststelle bzw. Dienststellenleitung, Vierteljahresgespräch (§§ 2, 68, 72 LPVG BW)
Verschwiegenheitspflicht (§ 7 LPVG BW)
Allgemeine Aufgaben des Personalrats (§ 70 LPVG BW)
Funktion des Personalrats bei der Überwachung von Tarifverträgen (§ 70 Abs. 1 Ziff. 2 LPVG BW)
Zusammenarbeit von Personalrat und Gewerkschaften (§§ 2, 32 Abs. 3, 53 Abs. 2 LPVG BW)
Dienstvereinbarungen (§ 85 LPVG BW)
Zusammenarbeit des Personalrats mit (u.a.)

  • der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) (§§ 30, 37 LPVG BW)
  • der Schwerbehindertenvertretung (SBV) (§§ 30, 37 LPVG, §§ 178 ff. SGB IX)
  • der*dem Beauftragten für Chancengleichheit (§ 30 LPVG BW)

Die Geschäftsführung des Personalrats, u.a. Sitzungen, Beschlüsse, Kosten und Sachaufwand (§§ 28-42 LPVG)
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder:

  • Freistellungsmöglichkeiten und Schulungsansprüche (§§ 44, 45 LPVG BW)
  • Behinderungs- und Benachteiligungsverbot (§§ 6, 46 LPVG BW) 
  • Schutz vor Kündigung und Versetzung (§ 47 LPVG BW, § 15 KSchG)

Überblick über die Beteiligungsrechte (einschl. der Verfahren) des Personalrats (§§ 73-90 LPVG BW)
Das Antragsrecht des Personalrats (§ 84 LPVG BW)
Beschlussverfahren und gerichtliche Entscheidungen (§§ 92, 93 LPVG BW)
Darstellung der Stufenvertretung und der Zusammensetzung des Gesamtpersonalrats (§§ 54, 55 LPVG BW)

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