Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Mitarbeitervertretungsgesetz: Beständig ist allein der Wandel! (MAV 4)

Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei betrieblichen Veränderungsprozessen

Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun. Das kann auch für kirchliche Einrichtungen zu einem radikalen Umbau der Dienststelle führen. Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.

Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für die Mitarbeitervertretung und die Belegschaft dar.

Anhand konkreter Fallbeispiele vermittelt das Seminar, wie Mitarbeitervertretungen betriebliche Prozesse frühzeitig erkennen und dadurch wirtschaftliche Angelegenheiten gezielt beeinflussen können. Neben den relevanten rechtlichen Grundlagen werden auch strategische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um zentrale Forderungen erfolgreich zu entwickeln und durchzusetzen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
  • Wer weiß was? Informationsrechte der Mitarbeitervertretung, Informationspflichten der Dienststelle
  • Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
  • Nicht ohne uns! Beteiligung der Mitarbeitervertretung an betrieblichen Veränderungsprozessen
  • Gemeinsam stark! Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Mitarbeitervertretung
  • Was wir wollen! Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen

  • Termin

    08.11. – 11.11.2027
  • Ort

    74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Seminarnummer

    1500-2711084
  • Teilnehmendenkreis

    Mitglieder der Mitarbeitervertretung der Diakonie
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des MAV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 19 Abs. 3 MVG
  • Kostenübernahme

    § 19 Abs. 3 MVG
  • Seminargebühr

    1.140,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 718,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Rheinland-Pfalz/Saar
    Tel. 06131 888981-0
    info.rlp@verdi-bub.de

Vorstellung von Grundlagen betrieblicher Entscheidungen der Dienststelle und ihrer Auswirkungen auf Beschäftigte
Einstieg in die Informations- und Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung (MAV) bei betrieblichen Veränderungen
Informations- und Beteiligungsrechte bei betrieblichen Veränderungen aktiv, geplant und gezielt konkretisieren – Informationen beschaffen, bewerten und einordnen
Rechtliche Grundlagen für MAV-Initiativen gegenüber der Dienststelle
Geheimhaltungspflicht der Mitarbeitervertretung
Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Mitarbeitervertretung zum Erkennen und Bewerten betrieblicher Veränderungen
Entwicklung eines innerbetrieblichen Informations- und Frühwarnsystems, u.a. in Bezug auf:

  • Informationsansprüche bei betrieblichen Veränderungen
  • Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei der Planung von baulichen Maßnahmen, technischen Anlagen und Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen
  • das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung

Rechtsfolgen bei betrieblichen Veränderungsprozessen für die Beschäftigten
Entwicklung einer betrieblichen Handlungsstrategie (Checkliste)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Mitarbeitervertretungsgesetz: Beständig ist allein der Wandel! (MAV 4)

Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei betrieblichen Veränderungsprozessen

  • Seminarnummer 1500-2711084
  • Ort 74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Termin 08.11. – 11.11.2027
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