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Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?

Bedeutung der Arbeitsstättenregel A3.5 - Arbeitsschutzrecht und Mitbestimmung

Die Belastungen für Beschäftigte durch Hitze am Arbeitsplatz nehmen in allen Bereichen zu. Gerade an Sommertagen sind sie durch steigende Temperaturen großen Belastungen ausgesetzt. Entweder ist es zu heiß, weil eine Klimaanlage fehlt, oder es ist zu kalt, weil die Klimaanlage durchgehend in Betrieb ist. Hinzu kommt, dass moderne gläserne Bauten für eine übermäßige Sonneneinstrahlung sorgen.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Mithilfe dieser Analyse sollen Probleme festgestellt und beseitigt werden. Das Ziel besteht darin, eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sicherzustellen. Dazu gehört auch der Schutz vor den Folgen lang anhaltender Hitze am Arbeitsplatz.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bieten den gesetzlichen Interessenvertretungen unter anderem eine gute Grundlage für ihre Mitwirkung und praktische Umsetzung bei der Verbesserung des Gesundheitsschutzes im Betrieb, beispielsweise beim Schutz vor Hitze.

In unserem Tagesseminar informieren wir die Teilnehmenden über alle Anforderungen an Raumtemperaturen gemäß den einschlägigen Vorschriften zum Arbeitsschutz, den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften sowie den Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einordnung der Technischen Regel ASR A3.5 in das System des Arbeitsschutzes
  • Überblick über den Anwendungsbereich (z.B. Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume)
  • Pflichten des Arbeitgebers beim Einrichten der Arbeitsstätte
  • Lufttemperatur in Arbeitsräumen, hohe Sonneneinstrahlung und Außenlufttemperaturen über 26° C
  • Ziele und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung - wichtige Regelungspunkte aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretungen
  • Vorgehensweise, Methoden, Informationsquellen, Beurteilungsmaßstäbe
  • Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung der bei der Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5

  • Termin

    23.06.2026
    09:30 – 16:30 Uhr
  • Ort

    60329 Frankfurt am Main, DGB-Haus Frankfurt am Main
  • Seminarnummer

    1605-2606231
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    490,00 EUR
    Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Hessen
    Tel. 069 257 824-0
    info.hessen@verdi-bub.de

Überblick: Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten (u.a. ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung)
Regelungen zum Technischen Arbeitsschutz, Bedeutung der ASR V3 
Inhalte der ASR V3:

  • Zielstellung
  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung usw.

Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG):

  • Methoden und Instrumente einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
  • Analyse der körperlichen und psychischen Belastungen
  • Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Rechte und Möglichkeiten der Beschäftigten bei Nichtumsetzung der ASR V3:

  • Gefährdungsanzeige
  • Anzeige bei der Berufsgenossenschaft

Vertiefung anhand der Praxisanforderungen der Teilnehmenden
Regelungspunkte aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?

Bedeutung der Arbeitsstättenregel A3.5 - Arbeitsschutzrecht und Mitbestimmung

  • Seminarnummer 1605-2606231
  • Ort 60329 Frankfurt am Main, DGB-Haus Frankfurt am Main
  • Termin 23.06.2026
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