Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?
Bedeutung der Arbeitsstättenregel A3.5 - Arbeitsschutzrecht und Mitbestimmung
Die Belastungen für Beschäftigte durch Hitze am Arbeitsplatz nehmen in allen Bereichen zu. Gerade an Sommertagen sind sie durch steigende Temperaturen großen Belastungen ausgesetzt. Entweder ist es zu heiß, weil eine Klimaanlage fehlt, oder es ist zu kalt, weil die Klimaanlage durchgehend in Betrieb ist. Hinzu kommt, dass moderne gläserne Bauten für eine übermäßige Sonneneinstrahlung sorgen.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Mithilfe dieser Analyse sollen Probleme festgestellt und beseitigt werden. Das Ziel besteht darin, eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sicherzustellen. Dazu gehört auch der Schutz vor den Folgen lang anhaltender Hitze am Arbeitsplatz.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bieten den gesetzlichen Interessenvertretungen unter anderem eine gute Grundlage für ihre Mitwirkung und praktische Umsetzung bei der Verbesserung des Gesundheitsschutzes im Betrieb, beispielsweise beim Schutz vor Hitze.
In unserem Tagesseminar informieren wir die Teilnehmenden über alle Anforderungen an Raumtemperaturen gemäß den einschlägigen Vorschriften zum Arbeitsschutz, den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften sowie den Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einordnung der Technischen Regel ASR A3.5 in das System des Arbeitsschutzes
- Überblick über den Anwendungsbereich (z.B. Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume)
- Pflichten des Arbeitgebers beim Einrichten der Arbeitsstätte
- Lufttemperatur in Arbeitsräumen, hohe Sonneneinstrahlung und Außenlufttemperaturen über 26° C
- Ziele und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung - wichtige Regelungspunkte aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretungen
- Vorgehensweise, Methoden, Informationsquellen, Beurteilungsmaßstäbe
- Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung der bei der Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5
-
Termin
23.06.2026
09:30 – 16:30 Uhr -
Ort
60329 Frankfurt am Main, DGB-Haus Frankfurt am Main -
Seminarnummer
1605-2606231 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Seminargebühr
490,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Hessen
Tel. 069 257 824-0
info.hessen@verdi-bub.de
Überblick: Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten (u.a. ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung)
Regelungen zum Technischen Arbeitsschutz, Bedeutung der ASR V3
Inhalte der ASR V3:
- Zielstellung
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung usw.
Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG):
- Methoden und Instrumente einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
- Analyse der körperlichen und psychischen Belastungen
- Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
- Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Rechte und Möglichkeiten der Beschäftigten bei Nichtumsetzung der ASR V3:
- Gefährdungsanzeige
- Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
Vertiefung anhand der Praxisanforderungen der Teilnehmenden
Regelungspunkte aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
Anmeldung zum Seminar
Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?
Bedeutung der Arbeitsstättenregel A3.5 - Arbeitsschutzrecht und Mitbestimmung
- Seminarnummer 1605-2606231
- Ort 60329 Frankfurt am Main, DGB-Haus Frankfurt am Main
- Termin 23.06.2026
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