Recht und Verantwortung im öffentlichen Dienst
Rechtsgrundlagen kennen – rechtswidriges Handeln erkennen – Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nutzen
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes handeln in einem besonderen rechtlichen Rahmen. Staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz, die Grundrechte sowie die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Hinzu kommen europarechtliche Vorgaben sowie dienst-, arbeits- und tarifrechtliche Regelungen. Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt unmittelbar an die Grundrechte, zugleich ist die staatliche Gewalt an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden.
Was aber, wenn eine dienstliche Anweisung oder Entscheidung gegen diese Vorgaben verstößt oder wenn zumindest erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen?
Für gesetzliche Interessenvertretungen stellen sich dann ganz praktische Fragen: Wann muss oder darf eine Anweisung hinterfragt werden? Welche Verantwortung tragen Beschäftigte selbst? Welche besonderen Pflichten gelten für Beamt*innen? Welche Möglichkeiten haben Beamt*innen und Tarifbeschäftigte, wenn sie eine dienstliche Weisung für rechtswidrig halten? Und welche Möglichkeiten haben gesetzliche Interessenvertretungen, wenn rechtswidriges Handeln im Raum steht?
In dem Seminar wird ein systematischer Überblick über die Rechtsordnung und die rechtlichen Bindungen des öffentlichen Handelns vermittelt. Dabei wird das Zusammenspiel von Grundgesetz, Unionsrecht, Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie dienstlichen Weisungen betrachtet. Es wird gemeinsam erarbeitet, wo die Grenzen des Direktions- und Weisungsrechts liegen, welche Prüf-, Hinweis-, Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeiten es gibt und welche Rolle die gesetzliche Interessenvertretung übernehmen kann.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
- Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Beschäftigtenschutzrechte
- Meldemöglichkeiten an Aufsichtsbehörden
- Beteiligungsrechte des Betriebs- und Personalrats
- Umgang mit Verstößen gegen Arbeitszeitgesetze
- Reaktion auf Behinderung der Interessenvertretungsarbeit
- Benachteiligung von Mitgliedern des Betriebs- und Personalrats
Zur Vertiefung der Kenntnisse über die konkreten Handlungsmöglichkeiten und den Umfang der Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat bieten wir unter anderem die Seminare „Hinweisgeberschutzgesetz: Whistleblowing – Schutz für betroffene Beschäftigte“ und „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ an.
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Termin
10.12.2026
10:00 – 15:00 Uhr -
Ort
39108 Magdeburg, DGB-Region Altmark-Börde-Harz -
Seminarnummer
1705-2612101 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
90,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Sachsen
Tel. 0351 205 740-0
info.sachsen@verdi-bub.de
Grundlagen der Rechtsordnung
- Grundgesetz und Grundrechte
- Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz
- Verhältnis von deutschem Recht und Unionsrecht
- Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienst-/Betriebsvereinbarungen und Weisungen
Besondere Verantwortung im öffentlichen Dienst
- Rechtsbindung von Verwaltung und öffentlichen Arbeitgebern
- Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht
- freiheitliche demokratische Grundordnung
- unterschiedliche Rechtsstellung von Tarifbeschäftigten und Beamt*innen
- Verantwortung für dienstliches Handeln
Grenzen des Handelns im öffentlichen Dienst
- Was gilt bei Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit von dienstlichen Handlungen?
- Besonderheiten des beamtenrechtlichen Weisungs- und Verantwortlichkeitssystems
- Verstöße gegen einfaches Recht
- mögliche Grundrechts- und Verfassungsverstöße
- Verstöße gegen unionsrechtliche Vorgaben
- Diskriminierung und Benachteiligung
- Gefährdung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung - Diskussionen von Praxisfällen und Handlungsstrategien
- Informations- und Beteiligungsrechte
- Beschwerde- und Initiativmöglichkeiten
- Unterstützung betroffener Beschäftigter
- Einschaltung weiterer inner- und außerbetrieblicher Stellen
- Dokumentation und strukturierte Sachverhaltsklärung
- Wie erkenne ich einen möglichen Rechtsverstoß?
- Welche Informationen werden benötigt?
- Wer sollte wann eingeschaltet werden?
- Wie kann die Interessenvertretung handeln, ohne vorschnell rechtlich zu bewerten?
Anmeldung zum Seminar
Recht und Verantwortung im öffentlichen Dienst
Rechtsgrundlagen kennen – rechtswidriges Handeln erkennen – Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nutzen
- Seminarnummer 1705-2612101
- Ort 39108 Magdeburg, DGB-Region Altmark-Börde-Harz
- Termin 10.12.2026
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