Beamtenversorgungsrecht Bayern
Die Beamtenversorgung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Für bayerische Personalräte ist es deshalb wichtig, die geltenden Regelungen zu kennen. Das Seminar gibt einen Überblick über die Grundzüge der bayerischen Beamtenversorgung und die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema.
Anhand von Fallbearbeitungen werden die Inhalte des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie die einzelnen Versorgungsleistungen, etwa Ruhegehaltsanspruch, Unfallfürsorge, Hinterbliebenenversorgung sowie Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften, vermittelt. Darüber hinaus werden die Beteiligungsmöglichkeiten und Überwachungsrechte des Personalrats nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)
- Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts
- Berechnung des Ruhegehalts
- Versorgungsabschläge
- Mindestversorgung
- Versorgungsausgleich
- Erziehungsberechtigte Zeiten
-
Termin
19.10. – 21.10.2026 -
Ort
83098 Brannenburg, ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg -
Seminarnummer
1810-2610191 -
Teilnehmendenkreis
Personalratsmitglieder -
Freistellung
Art. 46 Abs. 5 BayPVG -
Kostenübernahme
Art. 44 Abs. 1 BayPVG -
Seminargebühr
1.090,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 425,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro München
Tel. 089 4444352-00
info.bayern@verdi-bub.de -
Bewertung
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Kurzüberblick: Beamtenversorgungsrecht nach dem bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) – Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung und Verhältnis zum Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
Begriffe und Definitionen zum Beamtenversorgungsrecht aus dem BayBeamtVG
Voraussetzungen für den Eintritt und die Versetzung in den Ruhestand (Kurzeinführung)
Voraussetzungen für den Eintritt des Versorgungsfalls
Grundzüge und Voraussetzungen des Beamtenversorgungsrechts (Art. 11 ff. BayBeamtVG), u.a.:
- Festsetzung und Berechnung des Ruhegehalts
- Ruhegehaltfähige Dienstbezüge und anrechnungsfähige Dienstzeiten
- Regelungen zu Versorgungsabschlägen
- Amtsbezogene und amtsunabhängige Mindestversorgung (Mindestruhegeld)
- Versorgungsausgleich
- Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Beurlaubung im Beamtenverhältnis
- Nebentätigkeiten neben dem Ruhestandsgehalt
Überblick über die Hinterbliebenenversorgung (Art. 31 BayBeamtVG), u.a.:
- Sterbegeld
- Witwen-/Witwergeld
- Waisengeld
Unfallfürsorge (Art. 45 ff. BayBeamtVG)
- Definition eines Dienstunfalls, Anforderungen an die Meldung des Unfalls
- Begrenzung der Unfallfürsorge
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats nach dem BayPVG
Anmeldung zum Seminar
Beamtenversorgungsrecht Bayern
- Seminarnummer 1810-2610191
- Ort 83098 Brannenburg, ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
- Termin 19.10. – 21.10.2026
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